Stallbau: Förderfrist verlängert

Berlin hat die Antragsfrist für das 300 Mio. €-Programm zum Stallbau bis September verlängert.

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat im vergangenen Jahr erreicht, dass im Corona-Konjunkturprogramm der Bundesregierung für 2020 und 2021 insgesamt 300 Mio. € für den Umbau von Ställen zur Verfügung stehen. Das Programm dient der Umsetzung von mehr Tierwohl in den Ställen. Das Programm war – wie alle Teile des Corona-Konjunkturprogramms – ursprünglich bis Ende 2021 befristet, da eine Mittelübertragung in das Jahr 2022 vom zuständigen Bundesfinanzministerium grundsätzlich nicht vorgesehen war.

Die Antragsfrist sollte Mitte März 2021 enden. Damit sauenhaltende Betriebe auch Vorhaben finanzieren können, wenn der Abschluss des Umbaus erst in 2022 erfolgt, will die Bundesministerin nun die Antragsfrist in der Förderrichtlinie verlängern: Die Betriebe könnten den Förderantrag dann bis zum 30. September 2021 stellen. Der Umbau des Wartestalls wird ebenfalls finanziell unterstützt, wenn die Anforderungen über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen. So wird z.B. bei Fress-Liegebuchten eine Laufgangbreite von mindestens 3,50 m gefordert. Die neue Antragsfrist wird für die meisten Betriebe immer noch zu kurz sein, da hohe Auflagen im Baurecht und in der TA Luft derzeit viele Umbaumaßnahmen blockieren.

Die Änderung der Förderrichtlinie liegt aktuell bei der Europäischen Kommission zur Prüfung – sie wird voraussichtlich Anfang April im Bundesanzeiger veröffentlicht. Einzelheiten zu den Förderrichtlinien sind auf der Internetseite der BLE zu finden. Mehr...


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