TA Luft: Harte Einschnitte beschlossen

Nach der Novelle der TA Luft soll es auch für große Bestandsbauten eine Abluftfilterpflicht geben.

Der neue Entwurf zur Technischen Anleitung Luft (TA Luft) hat am Mittwoch wie erwartet die Zustimmung des Bundeskabinetts erhalten. Nachdem sich das Bundesumweltministerium um Ministerin Svenja Schulze über Jahre nicht mit dem von Julia Klöckner geführten Bundeslandwirtschaftsministerium auf eine Novellierung einigen konnte, ist in den letzten Wochen ein Kompromiss gefunden worden.

Und dieser beinhaltet allen voran für die Tierhalter enorme Auflagen. So soll für neue, zwangsbelüftete Ställe ab 2.000 Mastplätzen bzw. 750 Sauen eine Abluftreinigung verpflichtend sein. Für Bestandsbauten in dieser Größenordnung ist in der geplanten Novelle eine Übergangsfrist zur Nachrüstung von fünf Jahren vorgesehen. Für besonders tierwohlgerechte Neubauten mit Außenklima will man eine Ausnahmeregelung schaffen.

Für kleinere Stallbauprojekte soll keine generelle Filterpflicht gelten. Allerdings werden dem Entwurftext folgend „gleichwertige qualitätsgesicherte Minderungstechniken“, die eine mindestens 40 %-Minderung der Ammoniakemissionen erreichen, gefordert. Die Übergangsfrist für Bestandsbauten soll die Übergangsfrist bis Ende 2028 laufen.

Darüber hinaus sind in der Gesetzesnovelle Obergrenzen für die Phosphatausscheidungen der Tiere vorgegeben und bei Mastschweinen will man zukünftig eine dreiphasige Fütterung zur Pflicht machen. Als nahezu einziger positiver Aspekt des Entwurfes kann aus Sicht der Schweinehalter der Wegfall der bisher in der TA Luft aufgeführten Sonderfallprüfungen wegen Bioaerosolen gesehen werden.

Aus diesem Grund übt der Deutsche Bauernverband (DBV) auch massiv Kritik an der geplanten Novellierung. Die Branchenvertretung fürchtet, dass insbesondere die Nachrüstpflicht für Bestandsbauten zu einer weiteren Beschleunigung des Strukturwandels wird. Nun bleibt abzuwarten, wie sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 12. Februar kommenden Jahres zu der Vorlage stellen wird. Aller Voraussicht nach werden die Länder einige Änderungswünsche formulieren.