TA Luft blockiert Offenstall

Eine 3000er-Mastanlage soll zum Tierwohlstall umgebaut werden. Fünf Planungsvarianten.

Die Politik will mehr Tierschutz in den Ställen. Bereits ab Stufe 2 des Tierwohlkennzeichens ist auch Außenklima gefordert. Hierzu muss der Stall geöffnet werden und benötigt oft ein neues Lüftungssystem. Je nach Ausgangslage führt dieser Umbau zur immissionsschutzrechlichen Überprüfung der Baumaßnahme.

Beispiel mit 3.000 Mastplätzen

Welche Probleme daraus entstehen können, zeigt ein Beispiel mit einem 3.000er-Mast­betrieb. Der Mäster arbeitet konventionell mit Vollspaltenboden, Zwangslüftung und 0,75 m2 Platz je Tier. Es handelt sich um eine sogenannte gewerbliche An­­lage, für die weniger als 50 % des benötigten Futters selbst erzeugt werden kann. Immissionsschutzrechtlich unterliegt der Stall der BImSchG-Pflicht.

Östlich des Stalles erstreckt sich eine Wohnbebauung. Sie umfasst ein Dorf­gebiet in 100 m und ein Wohngebiet in 200 m Abstand. Zudem liegt ein schützenswertes Biotop 100 m südwestlich des Stalles. Nördlich grenzt ein Wald an. Zu berücksichtigen ist weiter ein 2 km westlich gelegenes FFH-Gebiet.

Um den Stall betreiben zu dürfen, ist eine so­­genannte Abluftfahnenüberhöhung hin­terlegt. Der Stall ist deshalb mit hohen Abluftkaminen (10 m über Erd­boden und 3 m über First) und leistungsfähigen Ventilatoren ausgestattet. Sie gewährleisten eine Abluftgeschwindigkeit von mindestens 7 m pro Sekunde. Die Abluftfahnenüberhöhung ermöglicht vor allem die deutliche Reduzierung der Geruchsbelastung im näheren Umfeld.

Insgesamt handelt es sich um typische Standortbedingungen in Brandenburg, wo die größeren Stallanlagen oft in Dorfnähe entstanden sind.

Für den Betrieb bestehen in der Ausgangslage keine genehmigungsrechtlichen Probleme. Durch die Lüftung mit Abluftfahnenüberhöhung wird die zulässige Geruchsstundenhäufigkeit von 15 % für das Dorf und 10 % für das Wohngebiet knapp eingehalten (Übersicht 1). Zudem besteht Bestandsschutz.

Umbau zum Tierwohlstall

Die Situation ändert sich grundlegend, sobald die Anlage zum Tierwohlstall um- gebaut werden soll. Variante 1 zeigt den Einstieg in Stufe 2 des Tierwohlkennzeichens bei konstanter Tierzahl. Um das größere Platzangebot von 1,1 m2 je Tier zu ermöglichen, soll die Stallfläche von 3.000 auf 4.400 m2 steigen.

So entstehen Probleme beim Immissionsschutz. Denn Haltungsstufe 2 setzt Außenklima voraus. Der Stall wird an den Längsseiten großflächig geöffnet und wechselt zur freien Lüftung. Mit dem Wegfall der Zwangslüftung entfällt die...


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