Union und SPD streiten weiter ums Baurecht

Eine Einigung bis Ende Juni wird aber nicht ausgeschlossen.

Union und SPD bemühen sich weiter um eine Regelung zum Bestandsschutz für genehmigte gewerbliche Stallanlagen bei Umbauten zu Tierwohlzwecken. Die Verhandlungen über den vorliegenden Gesetzentwurf zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen seien bislang nicht gescheitert, verlautete es Ende vergangener Woche aus Koalitionskreisen in Berlin. Es bestehe nach wie vor die Aussicht auf eine Verständigung und eine Beschlussfassung in der letzten Sitzungswoche des Bundestages Ende Juni. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf bezieht sich auf Stallanlagen, die infolge einer Gesetzesänderung von 2013 die baurechtliche Privilegierung im Außenbereich verloren haben. Für diese Ställe muss seither bei wesentlichen baulichen Änderungen ein Bebauungsplan oder Vorhabens- und Erschließungsplan vorliegen. Mit der jetzt geplanten Änderung von § 245a Baugesetzbuch soll erreicht werden, dass vor 2013 errichtete Anlagen im Außenbereich weiterhin umgebaut werden dürfen, soweit die Änderung dem Tierwohl dient und die Anzahl der Tierplätze nicht erhöht wird. CDU/CSU und SPD streiten insbesondere darüber, ob darunter auch Erweiterungsbauten fallen sollen. Die SPD lehnt das ab. Die Union hält es für erforderlich, weil Umbauten für mehr Platz pro Tier dies erforderten. Ein Kompromiss sei weiter möglich, hieß es in Berlin. AgE