Neue Ställe nicht abwürgen!

Im Nordwesten Deutschlands ist der Stallbauboom ungebrochen. Was vor einigen Jahren eher ein süd- oder ostdeutsches Problem war – wachsende Widerstände in der Bevölkerung gegen den Stallbau – greift nun immer stärker auch in den Intensivregionen um sich.

Die Kommunen wollen sich dem Bürgerwillen nicht verschließen. In einigen Kreisen bangt man mittlerweile sogar um die Entwicklungsfähigkeit einzelner Ortschaften, da die Ställe immer näher an die Wohn- und Gewerbebebauung heranrücken.

Eine handfeste Rechtsgrundlage, Schweineställe zu verhindern, haben die Gemeinden derzeit nicht. Dies könnte sich aber ändern.

Baumaßnahmen im Außenbereich regelt der §35 des Baugesetzbuches. Grundsätzlich sind gemäß Abs. 1 Nr. 1 landwirtschaftliche Vorhaben im Außenbereich privilegiert und haben einen sehr hohen Anspruch auf Genehmigungen, sofern alle immissionsrechtlichen Grenzen eingehalten werden. Gekoppelt ist diese Form der Privilegierung an das Vorhandensein von landwirtschaftlichen Flächen, die langfristig dazu geeignet sind, 50 % des notwendigen Futters bereitzustellen.

Immer häufiger fehlt den Antragstellern jedoch diese Fläche. Dann erfolgt die Genehmigung auf Grundlage von Abs. 1 Nr. 4, wonach Stallbauvorhaben aufgrund ihrer Umweltwirkung im Außenbereich anzusiedeln sind. Dies hat im Juli 2009 das Oberverwaltungsgericht Münster im Zusammenhang mit einem Urteil zur Genehmigung eines Hähnchenmaststalls nochmals bestätigt.

Genau dieser Passus steht aber immer mehr zur Diskussion. Stimmen, diesen Punkt vollständig oder zumindest für Tierhaltungsanlagen zu streichen, mehren sich. Die Konsequenz wäre, dass dann nicht landwirtschaftliche Tierhaltungsanlagen – also ohne 50 % Futterfläche – nur noch im Rahmen von Planungsverfahren genehmigt werden könnten.

Damit wird den Städten und Gemeinden das Instrument gegeben, selbst darüber zu entscheiden, wie viel und wo zukünftig noch Tierhaltungsanlagen entstehen dürfen. Das würde die betriebliche Entwicklung vieler Veredlungsbetriebe massiv einschränken.

Die Diskussionen darüber sind bereits voll im Gange. Höchste Zeit für den Berufsstand, seine Stimme vorzubringen und sich an etwaigen Gesetzgebungsverfahren zu beteiligen. Auch wenn der Status quo vielleicht nicht gehalten werden kann: Es gilt, eine für die Landwirtschaft akzeptable Lösung zu finden. Noch ist es nicht zu spät!

Kommentar aus der SUS-Ausgabe 4-2010