Zuletzt aktualisiert am 12.05.22 um 2:03 Uhr
Thema
Haltungs-VO
Die neue Haltungs-VO ist in Kraft gesetzt worden.
Nach der Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung haben jetzt die Tierschutzreferenten der Bundesländer im national gültigen Handbuch die Ausführungshinweise für die Amtsveterinäre angepasst. Diese Hinweise sind zwar nicht rechtsbindend. Sie sollen aber den Interpretationsspielraum bei der Umsetzung der Verordnung eingrenzen und bei den behördlichen Kontrollen der Betriebe als Leitplanken dienen.
Damit haben sie auch für die Landwirte eine sehr hohe Bedeutung. Denn neben der Einhaltung der unterschiedlichen, aber klar gesetzten Fristen wird es bei der betriebsindividuellen Umsetzung der Haltungs-VO darauf ankommen, dass Schweinehalter und Amtsveterinäre die Vorgaben gleich auslegen.
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