Auch Spanien will Kameras in Schlachthöfen

Die Videoaufzeichnungen sollen die Schlachthofbetreiber auch bei ihren eigenen Tierschutzkontrollen unterstützen.

Das spanische Verbraucherministerium hat zusammen mit der Agentur für Lebensmittelsicherheit und Ernährung (AESAN ) das Anhörungsverfahren zur geplanten Einführung der obligatorischen Videoüberwachung in Schlachthöfen eröffnet, mit dem der Tierschutz verbessert werden soll. Bürger, Organisationen und Verbände können nun bis zum 23. Oktober ihre Stellungnahme abgeben. Das Gesetz zur Videoüberwachung soll einen nationalen rechtlichen Rahmen schaffen, in dem geregelt ist, an welchen Orten Kameras installiert werden können, um die Privatsphäre der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Zudem wird es Vorschiften über die Zeiten und Dauer geben, in denen die Bilder und Töne gespeichert werden müssen. Geregelt wird auch, wie Behörden über mögliche festgestellte Verstöße informiert werden und wie mit Ausnahmen für kleine Schlachthöfe oder mobile Schlachtungen zu verfahren ist. Laut AESAN sollen die Aufzeichnungen auch die Schlachthofbetreiber bei ihren eigenen Tierschutzkontrollen unterstützen. Sollten dabei Verstöße der Mitarbeiter festgestellt werden, müssten die Betriebe umgehend Maßnahmen bis hin zur Anzeige ergreifen. Die Kameraüberwachung soll aber auch von den zuständigen Behörden genutzt werden, um die Einhaltung von Tierschutzvorschriften zu kontrollieren. Das Ministerium begründet die Einführung der Kamerapflicht mit Tierschutzverstößen, die es in einigen Schlachtbetrieben trotz eindeutiger Gesetzeslage gegeben habe. Außerdem bestehe ein immer größeres Interesse der Öffentlichkeit an einem ordnungsgemäßen und schonenden Umgang mit den Tieren. Zudem hätten auch andere Länder in der Europäischen Union solche Überwachungssysteme. Presseberichten zufolge unterstützen große Teile der Schlachtbranche grundsätzlich das Vorhaben des Ministeriums zur Überwachung des Tierschutzes mittels Kameras, führende Lebensmittelketten ebenfalls. AgE


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