Beschäftigungsmaterial clever auswählen

Die VzF-GmbH stellt 20 Beschäftigungsmaterialien mit Stärken und Schwächen gegenüber.

Die Zeiten von Ketten oder Kunststoffelementen als alleiniges Beschäftigungsmaterial sind definitiv vorbei. Diese Materialien dürfen in der Bucht verbleiben. Doch seit August dieses Jahres schreibt die Tierschutznutztierhaltungsverordnung organisches und faserreiches Material für die Beschäftigung zwingend vor. Gemäß Verordnung ist für jeweils zwölf Tiere ein Beschäftigungsmaterial bzw. ein Platz am Beschäftigungsautomaten vorzusehen. Und die Tiere müssen jederzeit Zugang dazu haben. Das heißt: Die Tröge und Raufen müssen regelmäßig nachgefüllt werden und Beschäftigungsmaterialien wie Jutesäcke oder Baumwollseile müssen in erreichbarer Höhe vorliegen. Wer bei der Initiative Tierwohl (ITW) mitmacht, muss ein zusätzliches Raufutter anbieten, das fressbar, kaubar und veränderbar ist. Das System Qualität und Sicherheit (QS) schreibt ebenfalls bestimmte Eigenschaften für Beschäftigungsmaterialien vor. Die Betriebsleiter können inzwischen aus einem riesigen Angebot an Beschäftigungsmaterialien auswählen. Doch nicht alle Materialien erfüllen die Anforderungen der verschiedenen Haltungssysteme. Um den Überblick zu erleichtern, hat die Vzf-GMBH Uelzen die Stärken und Schwächen von 20 gängigen Beschäftigungsmaterialien gegenübergestellt. Die Darstellung mit Bildern und Kurzbeschreibungen kann nachfolgend heruntergeladen werden.