FDP stellt Gutachten zur Gemeinnützigkeit von Tierrechtsorganisationen vor

Die FDP hat ein Rechtsgutachten veröffentlicht, dass die Gemeinnützigkeit von Peta und anderen Tierschutzorganisationen anzweifelt.

Die FDP-Bundestagsfraktion sieht ihr Vorhaben bestätigt, strengere Maßstäbe an die Gemeinnützigkeit von Vereinen und Organisationen anzulegen. Den Hintergrund bildet ein Rechtsgutachten, das der geschäftsführende Vorstand des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Universität Osnabrück, Prof. Steffen Lampert, sowie Prof. Lars Hummel von der Universität Hamburg im Auftrag der Liberalen vorgelegt haben. Ein rechtstreues Verhalten sei „elementare Voraussetzung der Anerkennung einer Organisation als gemeinnützig“, heißt es in dem am Dienstag vergangener Woche in Berlin vorgestellten Gutachten. Begründet wird dies damit, dass die mit der Gemeinnützigkeit einhergehende steuerliche Privilegierung durch die Förderung der Allgemeinheit gerechtfertigt werde. Allerdings bedeute dies nicht, dass jeder Rechtsverstoß der Anerkennung einer Organisation als gemeinnützig entgegenstehe. Handlungsbedarf sehen die Wissenschaftler auch hinsichtlich der Voraussetzungen, die für eine Anerkennung einer Organisation als gemeinnützig gelten müssten. So seien Vereine als nicht privilegiert anzusehen, in denen weder basisdemokratische Strukturen noch ein offener Zugang gewährleistet seien.

Der agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Gero Hocker, forderte die anderen Fraktionen dazu auf, sich mit den Ergebnissen des Gutachtens auseinanderzusetzen. Er verwies auf den Antrag seiner Fraktion vom Juni 2018 zum Thema „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“. Darin hatten sich die Liberalen dafür ausgesprochen, das Organisationen, die gegen geltende Strafgesetze verstoßen oder zum Rechtsbruch aufrufen, die Gemeinnützigkeit aberkannt wird und sie nicht mehr steuerlich begünstigt werden. Hintergrund waren Aktivitäten der Tierrechtsorganisation PETA. Die Liberalen werfen PETA vor, ein Geschäftsmodell daraus gemacht zu haben, Spenden einzuwerben, indem spektakuläre Aktionen gestartet würden, und sprechen dabei von „Einbrüchen und anderen Straftaten“. PETA Deutschland selbst betont, man dringe nicht in Ställe ein, sondern veröffentliche zugespieltes Material. Beim unbefugten Eindringen in einen Stall handelt es sich laut PETA zudem nicht um „Einbrüche“, sondern um „Hausfriedensbruch“. AgE


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