Fortbildungen für ITW-Betriebe

Schweinehalter, die an der ITW teilnehmen, müssen regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen.

Die neue Programmphase der Initiative Tierwohl (ITW) ist gestartet. Neben zahlreichen bekannten Kriterien müssen die teilnehmenden Schweinehalter nun auch den Nachweis erbringen, dass sie regelmäßig an einschlägigen, fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen.

So gilt, dass immer mindestens ein verantwortlicher Mitarbeiter bzw. der Tierhalter des ITW-zertifizierten Standorts an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen muss. Diese Person muss als Tierbetreuer, z. B. in der QS-Tierbetreuerliste, aufgeführt sein. Der Fortbildungsnachweis muss vor dem Erstaudit und dann einmal in jedem folgenden Kalenderjahr erbracht werden.

IQ Agrar bietet nun am 27.04. bzw. am 6.05.2021 zwei Fortbildungen an, die jeweils zwei inhaltlich gefüllte Stunden zu den Themenkomplexen Tierwohl und Tierschutz umfassen. Die inhaltliche Ausrichtung der Fortbildungsveranstaltungen ist produktionsartenübergreifend (Sauenhaltung, Ferkelaufzucht, Schweinemast) aufgestellt. Im Anschluss an die Veranstaltung erhalten die Teilnehmer eine personalisierte Teilnahmebestätigung, die als Fortbildungsnachweis für das Kalenderjahr 2021 im ITW-Audit genutzt werden kann.

Weitere Informationen zu den Veranstaltungen und das Anmeldeformular finden interessierte Schweinehalter hier:

www.iq-agrar.de/itw-fortbildungsveranstaltung


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