Frankreich: 2 Cent Bonus für Betäubung

Die Fleischbranche schlägt 2 ct/kg Zuschlag für die Kastration mit Betäubung vor.

In Frankreich treten zum Jahreswechsel neue Regelungen in Kraft, die das Land in Sachen Tierwohl einen Schritt nach vorne bringen sollen. Ab dem 1. Januar 2022 ist die Kastration von Ferkeln ohne Schmerzausschaltung nicht mehr erlaubt. Frankreich ermöglicht dabei den „vierten Weg“, also die Kastration mit Lokalanästhesie. Zur Durchführung des Eingriffs muss eine Schulung absolviert werden. Für die Schmerzausschaltung verwendet werden können Lidocain zur Injektion sowie Tri-Solfen als Gel. Dieses durchläuft zurzeit ein Zulassungsverfahren in Belgien. Nach dessen Abschluss soll in Frankreich kurzfristig zunächst eine befristete Genehmigung ergehen.

Zur Flankierung der Umstellung will die Regierung die Unternehmen mit mehreren Millionen Euro aus dem Konjunkturprogramm „France Relance“ unterstützen. Voraussetzung für die Kastration ist ferner die Vermarktung des Schweinefleisches innerhalb eines Qualitätssiegels oder eines Liefervertragechlagen, dass die Schlachtunternehmen für kastrierte Schweine einen Zuschlag von 2 Cent/kg zahlen sollen. Das würde den Landwirten mehr als 15 Mio € zusätzlich einbringen. Der Fachverband der Schweinezüchter veranschlagt die zusätzliche Belastung indes auf 13 Cent/kg. Auch hinsichtlich der Notwendigkeit der Kastration gehen die Meinungen auseinander. Zum 30. Dezember hatte sich der „Verein für das Tierwohl beim Schwein und gegen die Kastration“ aufgelöst. Sie befürchtet, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Branche durch ein Festhalten an der Praxis leiden wird. Der Fleischverband will dagegen an der Kastration festhalten. Aus seiner Sicht bringt das Fleisch von unkastrierten Ebern einige Probleme mit sich, darunter neben der Geruchsbildung auch einen geringeren Fettanteil sowie eine fehlende Eignung für Trockenpökelware. AgE