Professionell mit kranken Schweinen umgehen!

Eine Studie aus 2019 deckt Mängel beim Umgang mit kranken Tieren auf. Der WLV ruft auf, diese dringend abzustellen.

Das NRW-Landwirtschaftsministerium hat im vierten Quartal 2019 amtliche Schwerpunktkontrollen zum „Umgang mit kranken Tieren" auf schweinehaltenden Betrieben veranlasst. In 387 Schweinemastbetrieben wurden die Kontrollen durchgeführt und bei 59 % der besuchten Betriebe mindestens ein tierschutzrelevanter Mangel im Sinne der ausgewählten Prüfkriterien vorgefunden. In den meisten Betrieben gab es lediglich einzelne Verstöße. In insgesamt 90 Betrieben wurden jedoch auch Mängel in Bezug auf mehrere Prüfkriterien vorgefunden.

Mängel wurden insbesondere in den Bereichen der Unterbringung, Versorgung und Separierung kranker und verletzter Schweine vorgefunden. Dabei waren nur in 71 % der geprüften Betriebe geeignete Krankenbuchten mit weicher Unterlage bzw. Einstreu zur Absonderung und Unterbringung kranker Einzeltiere vorhanden. 20 % der Landwirte gaben an, selbst keine Nottötungen von Schweinen durchzuführen, sondern hiermit ihren Hoftierarzt zu beauftragen.

„Kranke oder verletzte Tiere können unabhängig von Produktionsart und Haltungsform in jedem schweinehaltenden Betrieb auftreten. Wir sind aber in der Pflicht, den richtigen Umgang damit sicherzustellen und bestehende Mängel dringend abzustellen", so WLV-Präsident Hubertus Beringmeier. Abgesehen von unnötigen Leiden und Schmerzen der Schweine schaden Vergehen auch dem Image der weit überwiegenden Mehrheit der Schweinehalter, die sich sorgsam und gewissenhaft an die Vorgaben halte. Es müsse gemeinsam gelingen, Hürden abzubauen. „Ich hielte es für richtig, wenn die Politik die Anschaffung einer Elektrozange zur Betäubung und Tötung von Schweinen mit mehr als 5 kg Lebendgewicht und von CO2-Töteboxen für Saugferkeln fördert", so Beringmeier.


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