Ringelschwanz-Prämie: Neue Förderperiode 2022

Niedersachsen startet neue Förderperiode für Tierwohl-Prämien. Landwirte können ab sofort Anträge einreichen.

Ab sofort können Schweinehalter aus Niedersachsen bis zum 17. Mai 2021 Anträge auf Teilnahme bei der diesjährigen Förderperiode der Ringelschwanzprämie bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einreichen. Die Fördersumme für das nun startende Antragsverfahren beträgt erneut etwa 8 Mio. €. Der Förderzeitraum beginnt ab dem 1. Dezember 2021. Die Antragsformulare und weitere Informationen sind auf den Internetseiten der Landwirtschaftskammer (LWK) und beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) unter www.tierwohl.niedersachsen.de verfügbar.

Mit der Tierwohl-Maßnahme sollen Betriebe gefördert werden, die Sauen, Ferkel oder Mastschweine besonders tiergerecht halten. Dazu zählt insbesondere der Verzicht auf das Kupieren, also das Kürzen der Schweineschwänze, bei Ferkeln und Mastschweinen. Stattdessen verbessern die Landwirtinnen und Landwirte die Haltungsbedingungen so, dass die Ringelschwänze der Tiere intakt und unversehrt bleiben. Die Sauen sollen ganzjährig ohne den Einsatz von Kastenständen gehalten werden, dies gilt auch für den Zeitraum des Abferkelns. Durch die Förderung sollen die teilnehmenden Betriebe ihren dafür erforderlichen Mehraufwand entlohnt bekommen.

Am Verfahren 2020, das noch bis Ende November 2021 läuft, beteiligen sich derzeit mehr als 350 Betriebe. Bewilligt wurde eine Förderung für ca. 680.000 Schweine (320.000 Mastschweine, 355.000 Ferkel und 5.000 Sauen).

Pressemitteilung...


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