Tierschutzkontrollen in Abdeckereien

Die Bundesregierung hat die vom BMEL vorgelegte Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen.

Zum Aufspüren von Tierschutzverstößen in Ställen sollen es zusätzliche Überwachungsmöglichkeiten geben. Das sehen Gesetzespläne von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner vor, die das Bundeskabinett auf den Weg gebracht hat.

Kontrolliert werden sollen neben Tierhaltungen künftig auch Tierkörperbeseitigungsanstalten. Konkret ist vorgesehen, dass sogenannte VTN-Betreiber verpflichtet werden, Tierschutzkontrollen in ihren Anlagen zuzulassen und die zuständigen Behörden bei diesen Kontrollen zu unterstützen. Zudem sollen Tierhalter verpflichtet werden, Tierkadaver zum Zweck der Rückverfolgbarkeit zu ihrem Herkunftsbetrieb zu kennzeichnen. Das gilt für verendete Mastschweine ebenso wie nicht überlebensfähige oder erdrückte Saugferkel.

"Die Begutachtung der Tierkörper lässt wichtige Rückschlüsse auf die Haltung zu", sagte Ministeren Klöckner (CDU). Durch die zusätzlichen Kontrollen könnten Verstöße besser aufgedeckt, nachverfolgt und verhindert werden. "Das Netz wird engmaschiger. Wer nicht anständig mit seinen Tieren umgeht, der muss konsequent bestraft werden", betonte Klöckner in Gesprächen mit der Presse.

Der von Ministerin Klöckner vorgelegte Gesetzentwurf muss jetzt noch das parlamentarische Verfahren im Bundestag und Bundesrat durchlaufen.


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