Ferkelkastration unter Narkose

In der Bioschweinehaltung ist vielfach die Kastration unter Vollnarkose mit Schmerzmittelgabe vorgeschrieben. Für Biolandbetriebe z.B. besteht diese Verpflichtung seit dem 1. Januar 2011. Die Vollnarkose ist von einem Tierarzt vorzunehmen. Das Narkosemittel kann über eine Spritze verabreicht werden. Schonender für das Tier ist jedoch die so genannte Inhalationsnarkose z.B. über Isofluran.Dazu wird ein mobiler Kastrationsstand benötigt. Dieser besteht im Wesentlichen aus einem Isofluranverdampfer, einer Sauerstoff-Flasche und zwei Kastrationsständern, die jeweils mit einer Atemmaske versehen sind. Während das Ferkel mit der Schnauze voran in die Atemmaske des Kastrationsstandes eingelegt wird, erfolgt die Narkose mit einem Sauerstoff-/Isoflurangemisch. Zeitgleich zur Narkose erfolgt die Schmerzmittelgabe und im Anschluss die Kastration. Da die Ferkel schon nach kurzer Zeit benommen sind, verläuft die Kastrationsmaßnahme in völliger Ruhe. Nach fünf bis zehn Minuten erwachen die Ferkel und sind schnell wieder mobil.Für den konventionellen Bereich hat sich diese Methode u.a. wegen der hohen Kosten von bis zu 6 Euro/Ferkel als praxisuntauglich erwiesen. Hier wird vielmehr die Ebermast favorisiert. Die als Diashow aufgearbeiteten Bilder zur Ferkelkastration unter Narkose wurden auf dem Düsser Schweinetag 2011 aufgenommen.

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