Ende 2018 wird die betäubungslose Kastration bei uns verboten. Wie lässt sich verhindern, dass Deutschland von Import-Ferkeln überrollt wird?
Fred Schnippe, SUS
Beim Thema Ferkelkastration stehen unsere Betriebe massiv unter Druck. Denn bis zum Verbot der betäubungslosen Kastration bleiben nur gut 20 Mo- nate. Und eine durchschlagende Lösung fehlt nach wie vor.
Die Ebermast und die Immunokastration sind als Alternativen nur bedingt tauglich. Bei beiden Verfahren gibt es Vorbehalte am Markt. Um wichtige Fleischkunden im In- und Ausland nicht zu verprellen, muss ein Teil der männlichen Ferkel auch künftig kastriert werden.
Die Kosten für die Kastration richten sich danach, ob der Tierarzt die Betäubung vornehmen muss und wie gut sich diese Arbeit in die Routine integrieren lässt. Zu bedenken ist auch die zusätzliche Arbeit für die Betreuung der Ferkel.
Kastrierte Ferkel werden auch von ausländischen Betrieben angeboten. Bezüglich der Kastration müssen dieselben Vorgaben gelten wie in Deutschland. Sonst wäre dies ein Wettbewerbsnachteil für unsere Sauenhalter. Und dem Tierschutz ist nicht gedient.
Doch kann Deutschland vorgeben, welche Methoden zur Betäubung im Ausland anzuwenden sind? Und wie lässt sich das kontrollieren?
Wie die Details aussehen können und welche weiteren Schritte in Deutschland nötig sind, hat SUS mit vier Fachleuten diskutiert.