SUS: In Zeiten der Schweinepest ist höchste Vorsicht geboten. Holen Tierkörperbeseitigungsanstalten (TBAs) Wild-kadaver ab, und fahren die gleichen Fahrzeuge dann zu Hausschweinehaltern? Scholten: Nein! Die Fahr-zeuge, die Tierkörper oder tierische Nebenprodukte von Wildschweinen abholen, werden bei uns nicht für den Abtransport von Tierkörpern auf land- wirtschaftlichen Betrie- ben eingesetzt. Nur Schlachtabfälle bei Metzgereien werden damit abgeholt. u SUS: Und wenn kein zweites Fahrzeug frei ist? Scholten: In diesem Fall wird sichergestellt, dass die Wildsammelstelle am Ende der Tour ange- fahren wird. Nach der Entladung in der TBA erfolgt die routinemäßige Reinigung und sorgfältige Desinfektion der Fahrzeuge. u SUS: Was können Schweinehalter tun, um ihre Bestände vor Virus-einschleppungen über ein Kadavertransportfahrzeug zu schützen? Scholten: Die Aufbewahrung der Schweinekadaver hat so zu erfolgen, dass das Fahrzeug zur Abholung auf befestigtem Untergrund steht, der Platz und der ver-wendete Aufbewahrungsbehälter nach der Entleerung gereinigt und desinfiziert werden und das Fahrzeug das Gelände der Schweinehaltung nicht befährt. u SUS: Worauf ist außerdem zu achten? Scholten: Verendete Tiere sind immer in einem abschließbaren Raum bzw. fugendichten Behälter aufzubewahren, so dass unbe- fugter Zutritt, Eindringen von Schadnagern und ein Auslaufen von Flüssigkeiten verhindert wird. u SUS: Was ist zu tun, wenn ein Wildschweinekadaver gefunden wird? Scholten: Sofort ist das zuständige Veterinäramt zu kontaktieren. Wurde das verendete Wildschwein in einem Pest-gefährdeten Bezirk aufgefunden, muss es untersucht werden. Hierfür wird eine Bei-hilfe des Landes in Höhe von 25 € gezahlt.