Nun also doch. Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich im März gegen den Widerstand des Berufsstandes auf die Änderung des Tierschutzgesetzes geeinigt. Durch die Änderung wird der Weg frei für die Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen. Ab dem 1. Januar 2012 sollen zunächst für den Legehennenbereich nur noch geprüfte Stalleinrichtungen verkauft werden dürfen. Für die Schweinehaltung fehlen derzeit zwar noch die erforderlichen Durchführungsverordnungen, allerdings wurde der gesetzliche Rahmen dafür bereits festgelegt. Sollte es in Zukunft keine Abwrackprämie o. ä. für alte Stalltechnik geben, müssen sich Schweinehalter Wohl oder Übel auf steigende Preise einstellen. Denn der Hersteller hat die Kosten der Prüfung zu tragen – und dieser wird die Mehrausgaben an seinen Kunden weitergeben.