Pläne des Bundes-Bauministeriums sehen vor, das privilegierte Bauen im Außen-bereich deutlich einzuschränken. Aus ei-nem bislang nicht veröffentlichten Geset-zesentwurf geht hervor, dass die Gemein-den künftig die Möglichkeit erhalten sol-len, neue Stallanlagen nur noch auf so genannten Vorrang- oder Eignungsflä-chen zuzulassen, die im Flächennutzungs-plan ausgewiesen werden müssen. Der Bau von Schweineställen auf so ge-nannten Belastungsflächen soll verboten werden. Im Klartext heißt das: Landwirte, die kein Land im Bereich der Vorrang- oder Eignungsflächen haben, müssten es für einen Stallbau erst erwerben. Für manchen Schweinehalter bedeutet das, dass er an einem neuen, mitunter mehrere Kilometer entfernten Standort wachsen muss, weil in der Nähe der bisherigen Hofstelle keine Eignungsflächen ausgwiesen sind. Doch damit nicht genug. Den Gemeinden soll außerdem das Recht zugesprochen werden, Bauanträge bis zu drei Jahre zu-rückstellen zu können, um die Eignung der Flächen im Rahmen der Flächennutzungs-planung zu prüfen. Vorgesehen ist außer-dem eine Rückbauverpflichtung. Das bedeutet, dass die Ställe, die im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ge-nehmigt wurden, abgerissen und die Flä-chen vollständig entsiegelt werden müssen, sofern der Betrieb dauerhaft aufgegeben wird. Sollten die Änderungen tatsächlich in dieser Form durchkommen, würde der Stallbau im Außenbereich erheblich er-schwert. Vor allem die Zurückstellung der Bauanträge für drei Jahre hieße, dass die Betriebe die notwendigen Entwicklungs-schritte nicht rechtzeitig vornehmen könn-ten und dadurch um Jahre zurückgeworfen werden. Betroffen wären von dieser Rege-lung alle Regionen, egal ob im viehstarken Nordwesten oder im vieharmen Osten Deutschlands.