Hygieneverordnung

Übergangsfristen laufen aus!

Am 11. Juni 2002 enden die Übergangs-fristen für bauliche Vorgaben der vor drei Jahren in Kraft getretenen Schweinehal-tungsHygieneverordnung. Es handelt sich im Wesentlichen um eine Einfriedung der Stallanlagen zum Schutz vor unbefugtem Zutritt sowie einen stallnahen Umkleideraum. Diese Punkte gelten für Betriebe mit mehr als 700 Mast-bzw....