Wann kommen die Erleichterungen? Der Bundesrat hat am 6. Juni 2007 Erleichterungen für Stallbaugenehmigungen beschlossen. Aufgrund eines Formfehlers muss jedoch am 21. September darüber noch einmal abgestimmt werden. Sollte diesmal alles reibungslos verlaufen, sehen die Genehmigungskriterien wie folgt aus: Die UVP- und BImSch-Prüfungen für Kleinanlagen mit weniger als 50 GVE oder unter 2 GVE je ha entfallen. Eine Genehmigungspflicht besteht erst ab 560 Sauenplätzen, 1 500 Mast-plätzen oder 4 500 Aufzuchtplätzen. Ab 750 Sauen, 2 000 Mastplätzen oder 6 000 Aufzuchtplätzen ist ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben. Für standortbezogene UVP-Vorprüfungen gelten die oben genannten kleineren BImSch-Schwellenwerte (ohne öffentliches Verfahren) und für die allgemeine UVP-Vorprüfung die höheren Werte (mit Öffentlichkeitsbeteiligung). Die obligatorische UVP-Pflicht gilt für die Mast erst ab 3 000, für die Sauenhaltung ab 900 und für die Ferkelaufzucht ab 9 000 Plätzen. Ingwersen - Ingwersen,Jens -