Die Verwertung der Wirtschaftsdünger ist eine der größten Herausforderungen für die Schweinehalter. Denn zum einen dürfen die Betriebe immer weniger Gülle auf den eigenen Flächen einsetzen. Zum anderen sind die Kosten für die überbetriebliche Nährstoffverwertung stark gestiegen. Wer Gülle abgibt, muss in Veredlungsregionen mit 10 €/m3 und mehr kalkulieren – Tendenz steigend! Die Lage könnte sich in den nächsten Monaten weiter zuspitzen. Denn Berlin arbeitet intensiv an der Novelle der Dünge-Verordnung. Die Regierung steht dabei enorm unter Druck. So drängt Brüssel seit Jahren auf Verschärfungen im deutschen Düngerecht. Auslöser sind regional erhöhte Nitratwerte im Grundwasser. Brüssel wirft Deutschland vor, diesbezüglich die EU-Nitratrichtlinie nicht konsequent umzusetzen. Jetzt droht sogar eine Klage vor dem EU-Gerichtshof. Fakt ist: Berlin muss handeln. Bis Ende 2014 will die Bundesregierung daher eine neue Düngeverordnung auf den Weg bringen. Hierzu haben sich Bund und Länder kürzlich auf umfassende Maßnahmen verständigt (siehe Kasten). Zwar muss die neue Verordnung noch einige politische Hürden nehmen. Doch in etlichen Punkten erwarten Experten kaum noch Veränderungen. Absehbar sind schon jetzt Verschärfungen beim Phosphor-Einsatz. Sie würden vor allem die Schweinehalter hart treffen. Denn Phosphor ist bereits jetzt der erste limitierende Faktor beim Gülleeinsatz in vielen Schweinebetrieben. In der Novelle geht es konkret um den zulässigen Phosphor-Saldo. Dieser darf derzeit im sechsjährigen Mittel maximal 20 kg ha betragen. Das heißt: Der Betrieb darf bis zu 20 kg Phosphor je ha mehr ausbringen als die jeweilige Kultur dem Boden entzieht. Bei Winterweizen kann z.B. mit einem Entzug von 60 kg P2O5/ha kalkuliert werden. Rechnet man den maximal zulässigen P-Saldo hinzu, darf der Betrieb also bis zu 80 kg Phosphor je ha ausbringen. Hierbei sind neben dem Wirtschaftsdünger die mineralisch zugeführten Nährstoffe zu berücksichtigen. Mit der Novelle der Dünge-Verordnung soll der zulässige P-Saldo auf hochversorgten Flächen auf Null gekürzt bzw. gestrichen werden. Als hochversorgt gelten alle Flächen, die laut Bodenprobe mehr als 20 mg P2O5 enthalten. Dies entspricht Versorgungsstufe D und E. Die Absenkung des P-Saldos hätte erhebliche Folgen für den Einsatz von Wirtschaftsdüngern. Dies trifft besonders die veredlungsstarken Regionen. So müssten aufgrund der Neuregelung allein im Weser-Ems-Gebiet zusätzlich 200 000 ha zur Ausbringung von Wirtschaftsdüngern bereitgestellt werden! Da diese Fläche nicht verfügbar ist, müsste der Gülle- bzw. Phosphor-Transport in Regionen mit geringer Viehdichte stark ausgedehnt werden. Rechnerisch wären etwa 14 Mio. kg Phosphat zusätzlich abzufahren. Das entspricht rund dem Vierfachen der aktuellen Menge! Auch auf einzelbetrieblicher Ebene hätte die Senkung des P-Saldos erhebliche Konsequenzen. So müssten die betroffenen Betriebe entweder Nutzflächen beschaffen oder mehr Nährstoffe abgeben. Im schlimmsten Fall müsste die Tierhaltung zurückgefahren werden. Um den Zusammenhang zu verdeutlichen, sind in Übersicht 1 die maximal möglichen Tierplätze in der Mast nach aktuellem und geplantem Düngerecht gegenübergestellt. Basis ist ein zweiphasiges Fütterungskonzept mit N- und P-reduzierten Rationen. Je Mastplatz und Jahr ist ein Nährstoffanfall von 11,2 kg Stickstoff und 4,5 kg Phosphat angesetzt. Bei der Stickstoff-Düngung ist die aktuelle Obergrenze von 170 kg N/ha aus Wirtschaftsdünger hinterlegt. Zusätzlich sind 30 % Lager- und Ausbringungsverluste eingerechnet. In Summe kann so mit einem Nährstoffabfluss von bis zu 243 kg N/ha kalkuliert werden. Beim Phosphor ist ein pflanzenbaulicher Entzug von 70 kg/ha angesetzt. Rechnet man den aktuell noch zulässigen P-Saldo hinzu, dürfen im mehrjährigen Mittel bis zu 90 kg Phosphat je ha ausgebracht werden. Für die Betrachtung der künftigen Situation ist unterstellt, dass nur noch nach Entzug, sprich 70 kg P2O5/ha, gedüngt werden darf. Es wird deutlich, dass bereits bei der aktuellen Gesetzgebung die zulässigen P-Mengen die Gülledüngung beschränken. So kann ein 80 ha-Betrieb auf Basis der N-Grenze die Gülle von knapp 1 740 Mastplätzen ordnungsgemäß verwerten. Auf Basis der aktuellen P-Grenze ist jedoch schon bei 1 600 Mastplätzen das Limit erreicht. Mit der geplanten Novelle der Dünge-VO würde sich die limitierende Wirkung der P-Grenze weiter verstärken. So dürfte ein 80 ha-Betrieb unter den geschilderten Voraussetzungen künftig nur noch die Gülle von gut 1 240 Mastplätzen auf seinen Flächen verwerten. Das ist ein Minus von mehr 20 % zur aktuellen Gesetzgebung. In der Praxis ist die Situation meist komplexer. So geben viele Betriebe bereits Gülle ab, um das Nährstoffkonto zu entlasten. Zudem verfügen etliche Schweinebetriebe auch über Flächen mit mittleren oder geringeren P-Gehalten im Boden. Hier darf der Betrieb auch nach der Verschärfung der Dünge-VO mit dem aktuell zulässigen P-Saldo kalkulieren und oberhalb des Entzugs düngen. Dazu ein Rechenbeispiel: Der Betrieb verfügt über 2 200 Mastplätze. Bei Tageszunahmen von 800 g sowie zweiphasiger, nährstoff-reduzierter Fütterung produziert er jährlich rund 9 900 kg Phosphat. Auf 90 ha Ackerfläche kann der Mäster im mehrjährigen Mittel bis zu 8 100 kg Phosphat unterbringen. Die überschüssigen Nährstoffe werden überbetrieblich verwertet. Hierzu gibt der Betrieb jährlich rund 650 m2 Schweinegülle über die Börse ab. Unter Maßgabe der künftigen Dünge-VO könnte der Mäster nur noch auf 30 ha die bisherige Güllemenge ausbringen. Die übrigen 60 ha sind so hoch mit Phosphor versorgt, dass nur auf Höhe des Entzugs gedüngt werden darf. Konsequenz: Der Betrieb darf auf seinen Flächen 1 300 kg P2O5 weniger ausbringen. Um seinen Tierbestand halten zu können, muss der Mäster etwa 500 m2 Gülle zusätzlich abgeben. Hierfür sind aktuell rund 5 000 € Kosten zu veranschlagen. Hinzu kommen bis zu 2 000 € für den Zukauf von Mineraldünger. Denn bei der Abgabe von Rohgülle verliert der Betrieb auch Stickstoff und Kalium. Bei dieser Kalkulation sind Entsorgungskosten von 10 €/m3 Gülle unterstellt. Mittelfristig ist aber mit höheren Kosten zu rechnen. Denn bei steigenden Abgabemengen müssen neue Absatzwege erschlossen werden. Dies führt zu längeren Fahrtwegen und heizt die Preisspirale bei der Gülleabgabe weiter an. Um die Kosten im Rahmen zu halten bzw. die Tierhaltung nicht einschränken zu müssen, sind in puncto Nährstoffanfall alle Reserven auszuschöpfen: Als Zweites gilt es, die Dünge- und Anbauplanung zu optimieren. Oft gibt es Spielräume, Mineraldünger durch Wirtschaftsdünger zu ersetzen. Dies gilt insbesondere für den Mais-Anbau. Neue Versuche zeigen, dass auf sandigen und mittleren Standorten der Mineraldünger durch die Gülle-Unterfußdüngung komplett ersetzt werden kann. Mit steigenden Kosten für die Gülleabgabe müssen die Veredlungsbetriebe umdenken. Hauptziel darf nicht mehr allein das pflanzenbauliche Ertragsmaximum sein. Vielmehr geht es um die Gesamtwirtschaftlichkeit. Hierzu gehört auch die effektive und kostengünstige Verwertung eigener Wirtschaftsdünger. Trotz Vorbeugemaßnahmen kommen viele Schweinehalter nicht umhin, Nährstoffe überbetrieblich abzugeben. Meist erfolgt dies in Form von Rohgülle. Nachteil ist, dass aufgrund der relativ geringen Nährstoffkonzentration große Wassermengen zu transportieren sind.Weiterer Knackpunkt: Bei der Abgabe von Rohgülle gehen auch größere Mengen Stickstoff und Kalium verloren. Sie müssen mineralisch zugekauft werden. Bei langen Transportwegen und steigenden Abgabekosten kommt daher die Gülleaufbereitung ins Gespräch. Ziel ist, die Nährstoffkonzentration und damit die Transportwürdigkeit zu erhöhen. Zudem hilft die Gülleaufbereitung, die Nährstoffabgabe besser auf die betrieblichen Überschüsse abzustimmen. Doch bringt die Aufbereitung zusätzliche Kosten. Es ist daher kritisch zu prüfen, welche Technik zum Betrieb passt. Eine wichtige Kenngröße ist die Intensität der Veredlung. Bis zu einem Viehbesatz von rund 22 Mastplätzen/ha muss der Betrieb rechnerisch nur Phosphor abgeben. Liegt der Viehbesatz über dieser Grenze, muss der Mäster auch Stickstoff abgeben. Die einfachste und kostengünstigste Variante zur Gülleaufbereitung ist das sogenannte Sinkschicht-Verfahren. Hierbei wird die Gülle in einen Außenbehälter gepumpt und eine Weile ruhen gelassen. Mit der Zeit setzen sich schwere Bestandteile in der Sinkschicht ab. Die dünne Fraktion wird dann in einen zweiten Behälter gepumpt. Die Sinkschicht enthält bis zu 90 % des Phosphors und 60 % des Stickstoffs. Nach intensivem Aufrühren kann die Sinkschicht als nährstoffreicher Wirtschaftsdünger abgegeben werden. Die dünne Fraktion bleibt im Betrieb. Das Sinkschicht-Verfahren passt zu vielen Schweinebetrieben, da Phosphor-Überschüsse oft im Vordergrund stehen. Allerdings muss der Betrieb zusätzliche Lagerkapazitäten vorhalten sowie u. U. einen zweiten Lagerbehälter bauen. Hierfür sind etwa 40 €/m3 Lagerraum zu kalkulieren. Die Kosten für das Umpumpen, Rühren und Nährstoffanalysen sind mit 10 bis 20 Cent/m3 gering. Bei der mechanischen Separation gibt es bislang wenig Praxiserfahrungen. Am weitesten verbreitet sind Pressschnecken und Zentrifugen. Beide Techniken sind mit hohen Investitionen verbunden, so dass die Geräte oft überbetrieblich eingesetzt werden. Aufgrund hoher Transport- und Rüstkosten kommt die Technik eher für größere Betriebe in Betracht. Die Abscheidegrade beider Techniken können stark schwanken. Zentrifugen sondern bis zu 80 % des Phosphors in der festen Phase ab. Sie können daher für intensiv wirtschaftende Betriebe mit hohen P-Überschüssen interessant sein. Bei Pressschnecken ist die P-Abscheidung mit bis zu 28 % deutlich geringer. Dafür werden auch relativ große Teile des Stickstoffs abgeschieden. Insgesamt ist die mechanische Separation in Relation zu den Abscheidegraden recht teuer. Bei Pressschnecken sind etwa 2 €, bei Zentrifugen etwa 6 €/m3 Gülle zu kalkulieren. Hinzu kommen die Kosten für die Abgabe der Feststoffe. Die Gesamtkosten lassen sich senken, wenn der Betrieb z. B. die Zentrifuge mit eingedickter Gülle beschickt. Brüssel drängt die Bundesregierung zu weiteren Verschärfungen der Dünge-VO. Zwar ist die geplante Novelle noch nicht verabschiedet. Doch insbesondere beim Phosphor-Einsatz sind bereits einige Verschärfungen absehbar. In der Folge dürften viele Schweinehalter künftig auf ihren Flächen bis zu 20 % weniger Gülle ausbringen als bisher. Um die Tierhaltung im derzeitigen Umfang weiterführen zu können, müssen die Praktiker ihr Nährstoffkonzept weiter verfeinern. Zielsetzung ist: Brüssel macht Druck Absenkung des P-Saldos P-Düngung 20 % kappen? Nährstoffmenge drücken Gülleabgabe optimieren Kostengünstige Sinkschicht Fazit Es gilt, einen höheren Gesundheitsstatus und bessere Leistungen anzustreben. Die Futterverwertung ist zu steigern. Es darf kein Futter und Wasser verschwendet werden. Die Phasen- bzw. Multiphasenfütterung ist umzusetzen. Freie Aminosäuren und Phytase helfen, die N- und P-Gehalte zu senken. Sicherheitszuschläge und schlecht verdauliche Komponenten sind tabu. Den Nährstoffanfall der Tiere so weit wie möglich zu drücken. Möglichst viel Wirtschaftsdünger auf den eigenen Flächen zu verwerten. Die Gülleabgabe-Kosten z. B. durch eine höhere Nährstoffdichte zu senken. -Fred Schnippe, SUS- Mit der neuen Dünge-VO will Berlin den Einsatz von Wirtschaftsdüngern einschränken.Vor allem die Vorgaben zum Phosphor würden die Schweinehalter schwer treffen.