In der Schweiz ist die Kastration männlicher Ferkel ohne Schmerzausschaltung ab 2010 verboten. Als alternatives Verfahren scheint sich die Inhalationsnarkose mit Isofluran durchzusetzen. Um den Ferkelerzeugern die Investition in ein Inhalationsgerät zu erleichtern, haben sich Schweineproduzenten, Tierärzte und Vertreter aus Verarbeitung und Handel auf die Einrichtung eines Fonds in Höhe von 15 Mio. CHF (knapp 10 Mio. Q) geeinigt. Die Schlachthöfe sollen ab Juli 5 CHF pro Schlachtschwein einziehen. Die Kosten teilen sich die Mäster mit den Viehhändlern und den Metzgern. Der Fonds soll von der Branchenorganisation der Schweizer Fleischwirtschaft Proviande verwaltet werden. Die Höhe des Zuschusses an den Ferkelerzeugerbetrieb richtet sich nach der Anzahl Sauen und beträgt maximal 10 000 CHF. Betriebe, die die Kastration von einem Tierarzt durchführen lassen, erhalten 80 % der Pau-schale. Otto Humbel von der Schweizer Schweinehandelsvereinigung rechnet mit einem Beginn der Auszahlungen nicht vor Ende August. Der Zuschuss soll ca. 50 % der zusätzlichen Kosten (Material, Arbeit) decken, die den Ferkelerzeugern durch die Tierschutzverordnung entstehen.