Die Tiergesunheit wird immer wichtiger für die Vermarktung im Sauen- und Mastbetrieb. Die Botschaft ist klar: Der Mäster will gesunde Ferkel einstallen. Und die Schlachtbranche will Fleisch von gesunden Schweinen verarbeiten. Dies ist nur über ein professionelles Tiergesundheitsmanagement inklusive gezielter Schutzimpfungen sowie größtmöglicher Transparenz in puncto Gesundheitsstatus zu sichern. Nicht zuletzt sind gesunde Tiere die Basis für eine erfolgreiche Imagepflege in der gesamten Fleischkette. Bundesweiter Pass für die Ferkelgesundheit Verschiedene regionale Ferkelvermarkter haben die Chance gesehen, mit Anforderungen an die Ferkelqualität neue Marktvorteile zu erlangen. Qualitätskriterien sind u. a. Impfprogramme, Alter, Fütterung, Genetik, Partiengröße und Gesundheitsstatus. Doch es gelten unterschiedliche Standards, so dass die Vergleichbarkeit für die Abnehmer fehlt. Deshalb haben im Oktober letzten Jahres fünf norddeutsche Ferkelvermarkter die Tiergesundheits-agentur (TiGA) gegründet. Ausgehend von einem systematischen Monitoring soll der Gesundheitsstatus von Ferkel-Verkaufspartien in einer zentralen Datenbank abgebildet werden. Auf diese haben der Ferkelerzeuger, dessen Hoftierarzt und die Vermarktungspartner Zugriff, sofern dies vom Ferkelerzeuger autorisiert worden ist. Auch kann anhand der Datenbank die gesundheitliche Entwicklung kontinuierlich verfolgt werden. Bei Bedarf können gezielt Maßnahmen zur Optimierung der Gesundheitsvorsorge eingeleitet werden, sei es im Ferkelerzeuger- oder im abnehmenden Mastbetrieb. Kurz: Die Mäster fordern zunehmend Infos zum Gesundheitsstatus der eingestallten Ferkel. Diese werden im Rahmen des Monitorings erhoben. Da die Infos zudem vom Ferkelerzeuger selbst für die Sicherung des Betriebserfolgs genutzt werden, lassen sich die Kosten des Monitorings rechtfertigen. Um den erhofften Effekt für die deutsche Ferkelerzeugung zu erzielen, muss allerdings eine bundesweite Abdeckung erreicht werden. Weitere Ferkelvermarkter haben ihr Interesse an einer Beteiligung an der TiGA bereits bekundet. Weniger Antibiotika einsetzen! Schweinehalter und Tierärzte müssen sich auf eine Reglementierung des Antibiotika-Einsatzes einstellen. Hintergrund sind die Resistenzbildung und die daraus resultierenden Probleme bei der Behandlung von Erkrankungen. Resistente Salmonellenstämme und MRSA sind ein Synonym dafür. Die fachliche Grundlage für einen res-triktiven, verantwortungsbewussten Einsatz von Antibiotika bildet die Antibiotika-Leitlinie der Bundestierärztekammer. Dabei ist unbestritten, dass erkrankte Einzeltiere oder Tiergruppen im Bedarfsfall behandelt werden müssen. Allerdings können systematische Vorsorgemaßnahmen mit Schutzimpfungen im Rahmen eines professionellen Tiergesundheitsmanagements den Antibiotikabedarf reduzieren. Eine Basis hierfür bietet z. B. das Gesundheitsmonitoring im Rahmen des TiGA-Konzepts. Der ZDS meint: Selbstverpflichtungen können unter Umständen zu Marktvorteilen führen. Nach dem Motto „tue Gutes und rede darüber“ ließen sich bei einem reduzierten Antibiotikaeinsatz zudem positive Effekte für das generelle Marketing und für das Image der deutschen Schweinehaltung ableiten. Gleichschritt bei messer-loser Fleischbeschau Die EU-Verordnungen zur Fleischhygiene enthalten die Möglichkeit der risikoorientierten Fleischbeschau. Voraussetzung hierfür ist unter anderem die Herkunft der Schlachtschweine aus integrierter, kontrollierter Haltung. Damit verbindet sich ein 12-Punkte-Katalog diverser Anforderungen, die in Deutschland im Rahmen des QS-Programms abgesichert sind. Mit dieser Form der Fleischbeschau wird im Wesentlichen der Zweck verfolgt, auf Kontrollschnitte am Schlachtkörper zu verzichten und dadurch das Risiko von Kreuzkontaminationen, also der Verschleppung von Erregern oder Keimen zwischen Schlachtkörpern, zu verhindern. Das Messer soll bei der Fleischbeschau nicht mehr routinemäßig, sondern nur noch in begründeten Verdachtsfällen eingesetzt werden. Die Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit obliegt dem Schlachtbetrieb; damit muss er auch sicherstellen, dass relevante Informationen zur Tiergesundheit aus dem Lieferbetrieb zur Verfügung stehen. Letztlich steht es damit jedem Schlachtbetrieb frei, sein eigenes System zu entwickeln. Aus Sicht des ZDS wäre es wünschenswert, auf der Basis von Erfahrungen aus Pilotprojekten ein bundesweit einheitliches Konzept zu entwickeln. Schließlich ist der Landwirt der Leidtragende, wenn bei überregionaler Vermarktung unterschiedliche Anforderungen an die Dokumentation der Tiergesundheit gestellt werden. Ingwersen