Tierarznei besser über Apotheken?

Das Recht der Tierärzte, Medikamente zu verkaufen, wird in Deutschland immer wieder zur Diskussion gestellt. Eine Studie spielt verschiedene Szenarien durch.

Im Moment befinden sich Tierarzt und Schweinehalter in einer recht bequemen Lage. Ist ein Schwein erkrankt, bekommt der Landwirt nach der Diagnose die erforderlichen Medikamente in der Regel sofort und direkt vom Tierarzt ausgehändigt. Der Veterinär auf der anderen Seite darf also Arzneimittel für von ihm behandelte Tiere beim Hersteller beziehen und diese mit einem gewissen Aufpreis an den Tierhalter abgeben. Im beschränkten Rahmen darf er Medikamente auch selbst herstellen. Diese Berechtigungen nennen sich „Dispensierrecht“ und sind bislang im deutschen Arzneimittelgesetz fest verankert.

Doch regelmäßig gerät das Dispensierrecht in die Kritik. Dahinter steckt die Vermutung, dass Veterinäre, da sie finanziell vom Medikamente-Verkauf profitieren, mehr Arzneimittel verschreiben könnten als notwendig. Insbesondere geht es dabei um die Abgabe von Antibiotika und die Sorge um eine verstärkte Resistenz-Entwicklung.

Gutachter überprüfen Dispensierrecht

Darüber hinaus bemängeln die Kri­tiker, dass Tierärzten beim Einkauf größerer Mengen von Medikamenten Rabatte gewährt werden. Dadurch haben die Veterinäre einen wirtschaft­lichen Anreiz, große Mengen kostengünstiger zu beziehen und hierdurch die Gewinnmarge auszuweiten.

Aufgrund dieser Kritikpunkte hat das Bundeslandwirtschaftsministerium im Rahmen der Verabschiedung der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes das Dispensierrecht in seiner heutigen Form jetzt noch einmal auf den Prüfstand gestellt. Dazu gab es dem Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG AG und Prof. Dr. Rolf Mansfeld, Professor für tierärztliche Bestandsbetreuung an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, den Auftrag, ein Gutachten zu erstellen.

Im Rahmen dessen wurden Dokumente analysiert, Experten befragt, Länder-Fallstudien sowie quantitative Analysen durchgeführt und die Aus­wirkungen auf Ökonomie und Tiergesundheit identifiziert. Das Gutachten erläutert die Vor- und Nachteile sowie Alternativen zum Dispensierrecht.

Szenario 1: Dispensierrecht bleibt

In diesem Zusammenhang spielen die Wissenschaftler in dem Gutachten verschiedene Szenarien durch. Im ersten Szenario gilt die Annahme, dass das Dispensierrecht auch in Zukunft beibehalten wird. Der Tierarzt nimmt wie gehabt vor Ort im Stall die Erstbehandlung an den Tieren vor und bespricht die weiteren notwendigen Schritte mit dem Schweinehalter. Für diesen werden die Medikamente nicht teurer.

Allerdings sehen die Gutachter bei Beibehaltung des Status quo auch Schwächen, die aber nicht unmittelbar...