Berufsverbot gegen Straathof bleibt bestehen

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat das Berufsverbot für den Schweinezüchter Adrianus Straathof bestätigt. Der Antrag, eine Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg zuzulassen, wurde abgelehnt, schrieb die Mitteldeutsche Zeitung.

Das Verwaltungsgericht habe nicht, wie von Straathof bemängelt, gegen den Grundsatz einer unvoreingenommenen und fairen Verhandlungsführung verstoßen, urteilte das Oberverwaltungsgericht. Straathof war die Tierhaltung 2014 nach mehreren Verstößen gegen das Tierschutzgesetz untersagt worden. Dagegen war der Schweinemäster in mehreren Instanzen vorgegangen.