Antibiotikamonitoring: Wer nicht meldet, verliert QS-Status

QS weist aktuell darauf hin, dass schweinehaltende Betriebe, für die am 1. Mai 2017 kein Therapieindex in der Antibiotika-Datenbank berechnet werden kann, die Lieferberechtigung für das QS-System verlieren werden. Auch fehlende Stammdaten führen zur Sperre. Um dies zu vermeiden sollten alle Betriebe überprüfen, ob Ihre Daten in der Antibiotikadatenbank vollständig sind. Bei Unklarheiten sollte man schnellstmöglich reagieren und Kontakt mit dem Hoftierarzt bzw. QS-Bündler aufnehmen.
Betriebe, die noch keine zwei vollen Kalenderquartale am QS-System teilnehmen, sind von einer solchen Liefersperre nicht betroffen.