Entwurf zur Dünge-Verordnung entschärft

Kurz vor Jahreswende präsentierte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt den ersten Entwurf zur neuen Düngeverordnung. Das Papier schlug wie eine Bombe ein. Denn gerade beim Phosphor sollte es Verschärfungen geben, die insbesondere die Schweinehalter getroffen hätten.   

Inzwischen ist der Bundesagrarminister bei der Novelle der Düngeverordnung auf die Fachleute zugegangen. Zwar soll es immer noch Beschränkungen beim P-Saldo geben. So sieht der neue Vorschlag vor, dass für alle Böden ab 2018 ein Überschuss von 10 kg Phosphat je Hektar und Jahr nicht überschritten werden darf. Bisher waren im Mittel von sechs Düngejahren ein Saldo von 20 kg Phosphat/ha erlaubt. Gleichzeitig wurde jedoch die bislang geplante Vorgabe gestrichen, auf Flächen mit hohen und sehr hohen Phosphatgehalten gar keinen Überschuss mehr zuzulassen. Denn im Gegensatz zu Stickstoff ist Phosphor im Boden sehr stabil und stellt kein direktes Umweltrisiko dar.
Auch bei den Sperrfristen hat das Ministerium die Kritik aus der Praxis aufgenommen. Die Begrenzung der Herbstdüngung liegt jetzt bei 60 kg Gesamtstickstoff. Eine zusätzliche Begrenzung auf 30 kg Ammoniumstickstoff ist entfallen. Eventuell könnte auch das Wintergetreide als Ausnahme aus dem Verbot der Herbstdüngung wieder aufgenommen werden. Der Punkt ist aber noch nicht abschließend verhandelt worden.
Zu begrüßen ist auch, dass es bei den geplanten Länderklauseln Abstriche gibt. Der neue Entwurf sieht vor, dass die Länder nach wie vor die Möglichkeit für Verschärfungen in Gebieten mit einer hohen Nitratbelastung haben. Die Maßnahmen müssen aber obligatorisch aus einem vorgegebenen Katalog ausgewählt werden. Auch sind die Gebiete nun auf den Einzugsbereich von Grundwassermessstellen beschränkt. Damit reduzieren sich die betroffenen Gebiete flächenmäßig stark.

Der vorliegende Entwurf muss nun noch u.a.mit dem Bundesumweltministerium abgestimmt werden. Eine Abstimmung der Länderkammer ist aller Voraussicht für Ende des Jahres geplant. Im Frühjahr 2016 könnte es dann eine Übergangsregelung von alter und neuer Düngeverordnung geben. Parallel dazu soll die notwendige Änderung im Düngegesetz erfolgen.