Verbandsklagerecht nun auch im Saarland

Knapp eine Woche nach dem Landtag Nordrhein-Westfalen hat der Saarländische Landtag am vergangenen Mittwoch (26.6.) ebenfalls die Einführung eines Tierschutz-Verbandsklagerechtes beschlossen. Im Unterschied zum Parlament in Düsseldorf stimmten in Saarbrücken alle Fraktionen, darunter auch die CDU, dem betreffenden Gesetz zu. Dieses sieht auch die Einführung eines Tierschutzbeauftragten vor. Umweltministerin Anke Rehlinger erklärte zu dem Gesetz, „wir wollen mit dem Beschwerde- und Klagerecht für anerkannte Tierschutzverbände den gesetzlichen Rahmen, den der Bund gesteckt hat, wirkungsvoll ausfüllen“. Tierschutzverbände erhielten das Recht, Behördenentscheidungen noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls gerichtlich stoppen zu lassen. Der ehrenamtliche Tierschutzbeauftragte solle als Vermittler zwischen Tierschutzverbänden, Behörden und Öffentlichkeit fungieren, erläuterte Rehlinger. Das Saarland ist nach Bremen und Nordrhein-Westfalen das dritte Bundesland, dass ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen beschlossen hat.  (AgE)