Berlin beschneidet Privilegierung

Nach langem Tauziehen hat der Bundesrat jetzt die Novelle zum Baugesetzbuch beschlossen. Wie befürchtet, hat die Regierung dabei die Privilegierung für den Stallbau im Außenbereich stark beschnitten. Zwar bleibt die Privilegierung grundsätzlich erhalten. Berlin hat aber erhebliche Einschränkungen verankert. Betroffen sind insbesondere gewerbliche Tierhaltungsanlagen. Sie sind künftig von der Privilegierung ausgenommen, wenn sie der Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen oder allgemeinen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen. Als gewerbliche Anlagen im Sinne des Baurechts gelten Betriebe, die nicht über ausreichend Flächen verfügen, um den überwiegenden Teil des Futters selbst zu erzeugen. Für den Bau gewerblicher Ställe muss zukünftig ein Bebauungsplan oder ein Vorhaben- und Erschließungsplan vorliegen. Nach Einschätzung der ISN-Interessengemeinschaft wird die Novelle in Kürze auch den Bundesrat passieren. Denn die Gesetzesänderung erfolgte mit Zustimmung der Koalitionsparteien und der SPD.