SUS 6/2016

Freilauf im Deckstall?

Mit dem Magdeburger Urteil ist die Kastenstandhaltung im Deckstall in der Kritik. Im Kern geht es bei diesem Urteil um breitere Kastenstände (Breite = Stockmaß). In der Praxis kann dies oft nicht realisiert werden und es läuft darauf hinaus, dass man sich von der Kastenstandhaltung im Deckstall verabschieden muss.

Doch dies hätte gravierende Folgen auf die Fruchtbarkeit. Denn eine frühe Gruppenhaltung der Sauen direkt oder kurze Zeit nach der Besamung kann zu erhöhten Umrauscherraten oder zu  kleinen Würfen führen. Dies belegen zahlreiche Studien. Deshalb werden die Sauen in der Regel erst vier Wochen nach der Belegung in die Gruppenhaltung gegeben, wenn die kritische Phase vorbei ist. 

Der Schutz des ungeborenen Lebens und die Verminderung der embryonalen Sterblichkeit haben aus tierschutzrechtlicher Sicht eine hohe Bedeutung. Eine vermeintliche Verbesserung der „Welfare-Situation“ für die Sau durch eine frühere Gruppierung darf also nicht mit dem Anstieg der Aborte einhergehen! Somit ist eine Gruppierung direkt nach Abklingen der Brunstsymptome nur denkbar, wenn Haltung, Fütterung und Management optimal gestaltet sind. Dies ist in älteren Ställen jedoch nicht oder nur schwer umsetzbar. 

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