Verbandsklagerecht: RLV kritisiert NRW-Vorstoß

Am Mittwoch hat der NRW-Landtag die Einführung eines Verbandsklagerechtes für Tierschutzvereine mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Grünen und Piraten gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedet. Anerkannte Tierschutzverbände sollen demnach in Nordrhein-Westfalen die Rechte für Tiere einklagen können. Das Gesetz räumt ihnen etwa das Recht ein, gegen baurechtliche Genehmigungen zur Tierhaltung zu klagen. Außerdem kann gegen das Schlachten ohne Betäubung (Schächten) und gegen das Kürzen der Schnabelspitzen bei Nutzgeflügel von Verbandsseite vorgegangen werden.

Der Rheinische Landwirtschaftsverband (RLV) kritisiert den Vorstoß. Das neue Gesetz lasse nur den Rückschluss zu, dass die Landesregierung eine ausreichende Überwachung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung offensichtlich den Fach­behörden nicht zutraut. Dabei hatte sich auf Bundesebene der Agrarausschuss erst kürzlich gegen ein Verbandsklagerecht ausgesprochen. Der Antrag auf NRW-Landesebene sei nun offensichtlich die schmollende Reaktion auf diese Absage.

Angesichts der Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Sachen Tierschutz sei die NRW-Gesetzesinitiative mit der Einräumung noch weitaus stärkerer Mitwirkungsrechte der Tierschutzvereine auch verfassungs­rechtlich fragwürdig, betont der RLV.