Kommentar

Ebermast kommt nur schleppend voran

Fakt ist: Die Frühkastration nach Schmerzmittel­gabe, so wie sie heute praktiziert wird, ist ab 2019 verboten. Alle Sauenhalter werden dann per Gesetz gezwungen, sich für eine Alternative zu entscheiden. Ersatzverfahren, die voll praxistauglich sind und eine sichere Akzeptanz im Markt finden, stehen derzeit nicht zur Verfügung.Zwar ist die Jungebermast beherrschbar, wenn spezielle Management-Anforderungen erfüllt werden.  Dennoch zögern viele Mäster, weil ihnen die Risiken zu groß bzw. die Anreize zu gering sind.Offensichtlich bestehen beim Lebensmittelhandel und in der Fleischbranche große Zweifel, ob das Geruchsrisiko wirklich auszuschließen ist bzw. vernachlässigt werden kann. Dabei gibt es einen Strauß von Möglichkeiten zur Risikominimierung.Sie reichen von der Fütterung über die Tier- und Buchten­hygiene bis hin zu Eberlinien mit reduziertem Geruchsrisiko. Auch die Stressreduzierung vor der Schlachtung gehört dazu. Nicht zuletzt bietet die gezielte Sortierung und Verarbeitung der Schlachtkörper Potenziale zur Geruchsminimierung.Dies setzt voraus, dass auffällige Schlachtkörper sicher identifiziert werden. Das geschieht derzeit ausschließlich mit menschlichen Nasen, was möglicherweise als Schwachstelle gesehen wird. Angesichts unterschiedlich empfindlicher Verbraucher für Geruch und Geschmack von Schweinefleisch hat es auch bislang kein Null-Risiko gegeben.Es bleibt viel Aufklärungsarbeit zu leisten, bevor die Ebermast größere Verbreitung findet. Dazu beitragen soll im Juni ein vom ZDS initiierter Erfahrungsaustausch zur Eberfütterung. Wenig später folgt auf Einladung von QS und des Bundesministeriums ein Workshop zu den Alternativen der Ferkelkastra­tion. Hier sollen u. a. Verfahren wie die Immunokastration und die Isofluran-Narkose beleuchtet werden.Auf dem Workshop soll auch die in das Tierschutzgesetz neu aufgenommene Variante der Kastration unter Schmerzausschaltung erläutert werden. Es handelt sich um eine Sonderform der Betäubung, wie sie z. B. in der Humanmedizin angewandt wird. Die Pharmaindustrie ist nun gefordert, sich möglichst schnell um die Zulassung geeigneter Substanzen zu bemühen.
Zwar erscheint die Zeit bis zum endgültigen Kastrationsverbot noch recht lang. Jedoch handelt es sich um eine Übergangsfrist, die genutzt werden muss. Hierfür brauchen die Mäster klare Signale vom LEH – heute und nicht erst morgen!