Initiative Tierwohl

Richtig kombinieren: Kann Einstreu auch als Raufutter gelten?

Betriebe, die auf Stroh oder ähnliche Materialien setzen, fragen sich, ob sie damit mehrere Kriterien auf einmal erfüllen können. Dazu folgende Hinweise:

Wenn das Material, welches auf dem Boden ausgebracht wird, hygienisch einwandfrei ist (keine Kot- und Harnverschmutzungen), kann dieses auch als Raufutter anerkannt werden (Einstreu und Raufutter). Dies wäre beispielsweise in einem Wartestall mit Tiefstreu der Fall, in dem täglich größere Mengen des Materials (z.B. Stroh) frisch eingebracht werden. Allerdings kann dann mit dem gleichen Material nicht mehr das Kriterium „Komfortliegefläche“ gewählt werden.

Es lassen sich auch die Kriterien organisches Beschäftigungsmaterial und Raufutter kombinieren. Dabei muss es sich allerdings um verschiedene Materialien handeln und sie müssen räumlich getrennt voneinander verabreicht werden. Bei einem Trog ist dafür zum Beispiel mindestens eine Aufkantung oder ein Steg erforderlich.

Auch die Kriterien organisches Beschäftigungsmaterial und Komfortliegefläche können gleichzeitig gewählt werden. Es muss sich allerdings auch hier um verschiedene Materialien handeln.

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