Zu viel Antibiotika: Was tun?

Wer in der Antibiotika-Datenbank über Kennzahl 2 liegt, steht im Fokus der Behörde. Drei Praxisfälle zeigen, wie der Schweinegesundheitsdienst helfen kann.

Dr. Claudia Lambrecht, SGD Nordrhein-Westfalen

Seit dem zweiten Halbjahr 2014 müssen Schweinehalter ihre antibiotischen Behandlungen in die staatliche Antibiotika-Datenbank melden. Zusätzlich läuft schon länger die Datenbank für QS. Ziel ist es, durch eine weitere Einsparung von Antibiotika Resistenzen vorzubeugen. Denn diese können im Tier- und im Humanbereich Probleme bereiten.

Um den gezielten Einsatz von Antibiotika zu forcieren, ermitteln die Behörden aus der staatlichen Datenbank halbjährlich für jeden Betrieb und jede Nutzungsgruppe die Therapiehäufigkeit. Diese wird dann dem Antibiotikaeinsatz aller Betriebe gegenübergestellt. Maßgeblich ist insbesondere die sogenannte Kennzahl 2. Sie beschreibt den Wert, unter dem 75 % aller Therapiehäufigkeiten liegen.

Jeder vierte Betrieb im Fokus

Alle sechs Monate stehen 25% der Betriebe mit Überschreitung der Kennzahl 2 unter Beobachtung der Behörde. Sie müssen auf Grundlage tierärztlicher Beratung einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Einsparung von Antibiotika erstellen. Das Veterinäramt kann eine Änderung oder Ergänzung des Plans fordern sowie Vorgaben zu Antibiotika, Impfungen, Haltung, Fütterung und Hygiene machen.

Bei zweimaliger und erheblicher Überschreitung der Kennzahl 2 kann die Behörde anordnen, dass für einen festen Zeitraum nur noch der Hoftierarzt antibiotisch behandeln darf. Im Extremfall kann sie die Tierhaltung für bis zu drei Jahre untersagen. Soweit soll es aber nicht kommen.

In Nordrhein-Westfalen bieten daher mehrere Veterinärämter in Zusammenarbeit mit dem Schweinegesundheitsdienst (SGD) der Landwirtschaftskammer NRW Hilfestellung an. Sie richtet sich an Betriebe, die in vier Halbjahren nacheinander die Kennzahl 2 überschritten haben und keine Tendenz zur Besserung zeigen. Die Veterinärbehörde fordert die Landwirte auf, kurzfristig einen Beratungstermin mit dem SGD zu vereinbaren. Alternativ können sie eine andere neutrale Institution hinzuziehen.

Die Betriebe sind verpflichtet, den Veterinärämtern die Ergebnisse der Beratung mitzuteilen. Das Angebot ist freiwillig. Die Teilnahme unterstreicht aber die Bereitschaft, die Probleme in den Griff zu bekommen. Der Schweinegesundheitsdienst NRW hat bislang etwa 50 Betriebe in diesem Rahmen unterstützt. Fast immer ist der Hoftierarzt bei den SGD-Besuchen dabei.

Intensive Diagnostik

Die Veterinäre und der Betriebsleiter machen zunächst einen umfassenden Bestandsdurchgang, um Gründe für die antibiotischen Behandlungen zu erörtern. Bei Ferkelerzeugern werden die Sauen einbezogen, auch wenn die staatliche Antibiotika-Datenbank nur die Aufzucht und Mast erfasst....