Seit 1. Februar darf wieder Gülle auf bestellten Flächen ausgebracht werden. Viele setzen auf Frost, um den Boden zu schonen. Doch Vorsicht! 2018 kam es zu Anzeigen, weil die Böden zu stark gefroren waren, um Gülle aufzunehmen.
Rechtlich gilt: Der Boden muss zur Ausbringung frei von Schnee sein und im Laufe des Tages oberflächlich auftauen, damit die Gülle versickern kann. Dies ist meist gegeben, wenn die Temperatur mittags über 0°C steigt. Die Ausbringung darf in der Nacht bzw. den Morgenstunden vor dem Auftauen beginnen.
Fachleute empfehlen die regionalen Frosttiefen bereits am Vortag der Ausbringung beim Deutschen Wetterdienst abzurufen und auszudrucken. Der Dienst bietet kostenlose Prognosen an. Mehr unter: www.dwd.de (Stichwort Bodenfrost).