Coronahilfe einklagen?

Warum derzeit etliche Anträge auf Überbrückungshilfen auf Eis liegen und wie Schweinehalter reagieren können, erklärt Martina Engling, Rechtsanwälte Geiersberger, Glas & Partner.

Heinrich Niggemeyer, SUS

Wie viele Anträge auf Coronahilfen sind von Schweinehaltern gestellt worden?

Für die einzelnen Programme sind in unterschiedlichem Umfang Anträge gestellt worden. Seit der Corona-Überbrückungshilfe III ist die Anzahl der Anträge von Schweinebetrieben angestiegen, da der Katalog erstattungsfähiger Fixkosten erweitert und auch Futter und Tierarztkosten förderfähig sind. Insgesamt wurden bundesweit 3566 Anträge von Schweinehaltern gestellt (Stand November 2021). Nicht auf allen Schweinebetrieben sind die Corona-Überbrückungshilfen angekommen.

Sind Ihnen Ablehnungs- oder gar Rückforderungsbescheide bekannt?

Wir betreuen momentan mehrere Betriebe im Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung ihrer Anträge auf Überbrückungshilfe III. Mandate mit Rückforderungsbescheiden von bereits ausgezahlter Überbrückungshilfe liegen uns bisher nicht vor.

Wie wurde die Ablehnung begründet?

Die zuständigen Stellen führen aus, dass der angeführte Umsatzeinbruch nicht coronabedingt erfolgt sei. Vielmehr seien diese Unternehmen mit anderen nachteiligen Umständen wie dem chinesischen Importstopp für deutsches Schweinefleisch und weiteren ASP-Folgen belastet. Eine Fixkostenerstattung im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfen könne aber nur bei coronabedingten Umsatzeinbußen verlangt werden.

Wie werden corona- und ASP-bedingte Umsatzrückgänge...