Coronahilfe: Widerspruch einlegen?

Zahlreiche Anträge auf Coronahilfen sind noch in Bearbeitung. Bei einem Ablehnungsbescheid gilt es, schnell zu reagieren.

Maria Meinert, SUS

Bis Ende Mai dieses Jahres haben insgesamt 8106 Schweinehalter einen Antrag auf Überbrückungs- oder Härtefallhilfe gestellt (siehe Übersicht). Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz befanden sich bis Ende Mai noch etwa 60% der Anträge (4868) in Bearbeitung. 356 Anträge wurden abgelehnt beziehungsweise zurückgezogen. 2936 Landwirte durften sich bereits über eine Auszahlung beziehungsweise Teilauszahlung freuen. Doch viele Landwirte fürchten, dass die Bewilligungsstellen ihren Antrag mit der Begründung ablehnen, dass die Umsatzeinbußen zum Teil auch auf den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest beruhen. Dann könnte immerhin die Härtefallhilfe greifen: Bei der Überbrückungshilfe mussten sie nachweisen, dass ihr Umsatz ausschließlich auf Grund der Corona-Pandemie zurückgegangen ist. Die Härtefallhilfe können Schweinehalter auch dann bekommen, wenn ihr Umsatzrückgang nur „weit überwiegend“ und nicht ausschließlich auf Corona zurückzuführen ist. Die Härtefallhilfe ergänzt die bestehenden Coronahilfsprogramme von Bund und Ländern. Gemeinsam haben diese bis zu 1,5 Mrd. € bereitgestellt. Sie bringen die Mittel je zur Hälfte auf.

Bundesländer entscheiden

Die Umsetzung der Härtefallhilfen liegt bei den Ländern. Inwiefern die Hilfsprogramme kombinierbar sind, hängt vom Bundesland ab. Hat ein Schweinehalter einen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt, aber noch keinen Bewilligungsbescheid sondern nur einen vorläufigen Bescheid erhalten, wird der Antrag nicht unbedingt automatisch in die Härtefallhilfe überführt, wenn diese für ihn in Frage kommt.

Die Umsetzung ist nicht einheitlich geregelt. In den meisten Bundesländern fragt die Bewilligungsstelle zunächst beim prüfenden Dritten nach, ob der Umsatzrückgang ‚ausschließlich‘ oder ‚weit überwiegend‘ durch die Corona-Pandemie verursacht wurde. „Gibt der Landwirt ‚weit überwiegend‘ an,...