Lohnt sich pauschalieren noch?

Der Pauschalierungssatz sinkt Anfang 2023 auf 9 %. Landwirte sollten prüfen, ob ein Wechsel in die Regelbesteuerung für sie günstiger ist.

Beim nächsten Jahreswechsel stellen sich mehr Landwirte als bisher die Frage, ob für ihren Betrieb die Pauschalierung oder doch die Regelbesteuerung die bessere Wahl ist. Schließlich sinkt der Pauschalierungssatz zum 1. Januar 2023 auf 9%. Der Auslöser für die Reduktion: Die EU-Kommission ist der Meinung, dass die deutschen Bauern in der Vergangenheit zu stark von der Pauschalierung profitiert haben.

Um den Streit mit der EU zu beheben, hat die Bundesregierung bei den Regeln zur Pauschalierung daher einige Punkte geändert:

  • Seit 2021 ist der Pauschalierungssatz kräftig gesunken: Im letzten Jahr galt ein Steuersatz von 10,7 %, bis Ende 2022 sind es 9,5 % und ab dem 1.1.2023 dürfen Landwirte nur noch 9 % geltend machen.
  • Neu ist auch, dass die Bundesregierung den Pauschalierungssatz nun jährlich überprüfen muss. Die Berechnungen übernehmen das Bundesfinanzministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium. Passt der Steuersatz nicht, reduziert die Regierung den Pauschalierungssatz weiter oder erhöht ihn wieder.
  • Die Pauschalierung können seit der Neuregelung zu Beginn des Jahres 2022 zudem nur noch Unternehmer wählen, die einen Gesamtjahresnettoumsatz von 600.000 € nicht überschreiten. Es gilt das Kalenderjahr, nicht das Wirtschaftsjahr.

Steuervorteil nutzen

Zum Hintergrund: Um Landwirten bei der Umsatzsteuer Bürokratie zu ersparen, dürfen sie in der EU wählen, ob sie die Umsatzsteuer pauschalieren oder zur Regelbesteuerung optieren. Stellt ein pauschalierender Landwirt eine Lieferung in Rechnung, kann er die Umsatzsteuer pauschal mit 9,5% festlegen (ab dem 1.1.23 sind es 9%). In gleicher Höhe rechnet der Fiskus die pauschal anzuerkennende Vorsteuer bei Einkäufen von Betriebsmitteln an, z.B. für Futter. In der Summe entsteht so keine Zahllast gegenüber dem Finanzamt – die Steuerlast für Staat und Landwirt ist ausgeglichen.

Landwirte, die der Regelbesteuerung unterliegen, müssen hingegen zwar die Umsatzsteuer von 7 bzw. 19% aus ihren Verkäufen an das Finanzamt abführen. Dafür erstattet der Fiskus ihnen aber die Umsatzsteuer, die sie für Einkäufe ausgegeben haben. Das ist insbesondere bei größeren Investitionen von Vorteil. Ob sich für Betriebe eher die Pauschalierung oder die Regelbesteuerung lohnt, hängt daher vorwiegend von getätigten oder geplanten Investitionen ab.

Investieren und optieren

Landwirte, die in den vergangenen zehn Jahren in Ställe oder fünf Jahren in teure Maschinen investiert haben oder solche Investitionen planen, sollten die Regelbesteuerung wählen. Denn nur in diesem Fall können sie den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen und so Geld sparen. Das...