Steuerfalle Nebeneinkünfte

Überschreiten die Nebeneinkünfte z.B. durch Lohnarbeiten oder eine PV-Anlage gewisse Grenzen, droht eine Steuerfalle. SUS zeigt, welche Regeln Landwirte einhalten müssen.

Ralf Stephany, Parta Bonn

In Zeiten niedriger Preise für landwirtschaftliche Produkte nutzen Betriebe verschiedene Möglichkeiten, um sich etwas dazuzuverdienen. Beispielsweise durch Lohnunternehmertätigkeiten, Winterdienst für die Gemeinde, Transportfahrten für Biogasanlagen, Urlaub auf dem Bauernhof oder den Zukauf von Produkten für den Hofladen oder das Hofcafé.

Doch aufgepasst: Es handelt sich hierbei um gewerbliche Einkünfte. Je nach Unternehmensart kann das Konsequenzen haben. Denn der Fiskus trennt landwirtschaftliche und gewerbliche Einkünfte akribisch voneinander. Besonders Personengesellschaften sollten kritisch darauf achten, dass sie gewisse Grenzen einhalten. Sonst färben die gewerblichen Einkünfte auf die landwirtschaftlichen ab und der Fiskus verbucht die gesamten Einkünfte, also auch die landwirtschaftlichen, als gewerblich.

Was ist was?

Der Fiskus unterscheidet zwischen drei Einkunftsquellen:

  • Reine land- und forstwirtschaftliche Einnahmen: Darunter zählen Einkünfte aus der Bodenbearbeitung, Tierhaltung oder der Verwertung von selbst erzeugten Produkten. Das gilt zum Beispiel auch für selbst hergestellte Produkte, die Landwirte in ihrem Hofladen verkaufen.8

  • Originäre, also rein gewerbliche Einnahmen: Das ist der Fall, wenn Landwirte9
  • ausschließlich zugekaufte Produkte bearbeiten oder veredeln,
  • landwirtschaftliche Produkte zukaufen oder mit diesen handeln, ohne dabei ihre selbst erzeugten Produkte zu vermarkten,
  • Dienstleistungen mit Maschinen anbieten, die sie nur für Lohnunternehmertätigkeiten erworben haben und nicht im eigenen Betrieb nutzen,
  • Einnahmen aus einer Photovoltaik-anlage oder
  • gewerbliche Beteiligungseinkünfte erzielen.

  • Landwirtschaftsnahe gewerbliche Einkünfte: Hier unterscheidet die Finanzverwaltung zwischen zwei Gruppen:15
  • Dem Zukauf und dem Handel mit landwirtschaftlichen Produkten. Also wenn Landwirte zum Beispiel neben ihren eigenen Erzeugnissen im Hofladen andere Produkte zukaufen und dort verkaufen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um andere landwirtschaftliche oder außerlandwirtschaftliche Waren wie zum Beispiel Dekoartikel handelt. Ebenso zählen Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Absatz selbst produzierter Erzeugnisse als landwirtschaftsnahe gewerbliche Einnahmen zu dieser Gruppe. Das ist der Fall wenn Landwirte zum Beispiel im Bauernhofcafé noch zugekaufte Speisen oder Getränke anbieten.
  • Die zweite Gruppe bilden Dienstleistungen mit vorhandenen oder ohne Maschinen, also bei...