Mitarbeitermotivation – Teil 2

Zufriedene Mitarbeiter durch steuerfreie Anreize

Mithilfe von verschiedenen steuer- und sozialversicherungsfreien Aufmerksamkeiten können Sie Ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Arbeitslohn mehr Geld zukommen lassen.

Erhöhen Sie Ihren Mitarbeitern den Lohn, zahlen sie auch immer mehr Steuern und Sozialabgaben, sodass von der Lohnerhöhung kaum etwas übrig bleibt. In der SUS-Ausgabe 5/23, Seite 18, haben wir bereits sechs Möglichkeiten vorgestellt, wie Sie Ihren Mitarbeitern möglichst steuerfrei mehr Geld zukommen lassen können. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen sechs weitere Alternativen, die bei Mitarbeitern gern gesehen sind:

1. Arbeitskleidung stellen

Bei typischer Berufskleidung müssen Sie sich keine Sorgen um Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge machen. Als „typische“ Arbeitskleidung gelten:

  • Kleidungsstücke, die als Schutzkleidung dienen, wie z.B. Stiefel mit Stahlkappen oder Overalls für die Arbeit im Stall.
  • Kleidung, auf der Ihr Firmenemblem zu sehen ist. Allerdings zählen Kleidungsstücke mit kleinen Logos, die von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen werden, nicht als typische Arbeitskleidung. Das Gleiche gilt für normale Straßenschuhe und Alltagskleidung, wie einfache T-Shirts.

Die Kosten für die Arbeitskleidung dürfen Sie als Betriebsausgaben absetzen.

2. Geschenke machen

Gelegenheitsgeschenke, wie beispielsweise Bücher oder ein Essensgutschein, sind steuer- und sozialversicherungsfrei, solange ihr Wert 60 € (einschließlich Umsatzsteuer) nicht übersteigt. Das gilt für Gelegenheitsgeschenke zu besonderen persönlichen Anlässen. Dazu zählen zum Beispiel Geburtstage, Hochzeiten, Einschulungen, Kommunionen oder Konfirmationen eines Kindes sowie Krankenbesuche. Geschenke zu regelmäßigen allgemeinen Anlässen wie Weihnachten fallen nicht darunter. Die 60 €-Grenze bezieht sich nicht auf das gesamte Jahr, sondern gilt pro Anlass. Das heißt, hat Ihr Mitarbeiter in einem Monat Geburtstag und feiert im selben Monat seine Hochzeit, dürfen Sie ihm zweimal etwas schenken.

Die Freigrenze gilt im Übrigen auch, wenn Sie Angehörigen Ihres Mitarbeiters etwas schenken. Diese Geschenke sind aber nur steuerfrei für Angehörige, die im Haushalt des Mitarbeiters leben.

Sie dürfen Ihren Mitarbeitern zudem zusätzlich ohne speziellen Anlass regelmäßig etwas schenken (sogenannte Sachbezüge ohne besonderen Anlass). In diesem Fall gilt eine monatliche Freigrenze von bis zu 50 €, innerhalb derer keine...