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Zukunftsmodell Vertragsmast?

Vertragliche Bindungen gewinnen in der Mast an Bedeutung. Wir zeigen, was Landwirte wissen sollten, die diesen Weg wählen.

Unser Autor Dr. Albert Hortmann-Scholten, LWK Niedersachsen, gibt dazu Hinweise.

Die meisten Schweinehalter in Deutschland vermarkten ihre Mastschweine frei über Viehhändler, Erzeugergemeinschaften oder Viehhandelsgenossenschaften. Zunehmend gewinnen aber auch Modelle mit vertraglicher Bindung an Bedeutung. Der Grund: Die Konzentration aufseiten der Schlachthöfe nimmt weiter zu und es gibt mehr Tierwohlprogramme mit Bonuszahlungen.

Landwirte, die eine vertragliche Bindung eingehen, haben im Idealfall folgende Vorteile:

  • Schwierige Marktphasen sind leichter zu überwinden, Preisschwankungen werden abgefedert. Die Marktrisiken liegen beim Vertragsanbieter.
  • Reduzierung der wirtschaftlichen und unternehmerischen Risiken sowie besseres Kostenmanagement.
  • Kalkulierbare Erlöse über einen längeren Zeitraum, Schutz vor Tiefstpreisen, höhere Absatzsicherheit.
  • Abnahmeverträge können die wirtschaftliche Lage in den Betrieben verbessern und langfristig bessere Betriebsabläufe gewährleisten.

Es gibt aber auch je nach Vertragsgestaltung folgende Nachteile:

  • Bei einer Bindung mit dem Schlachtunternehmen kann dieses und der LEH einfacher Produktionsvorgaben wie Vorgaben zu Tierschutz und Fütterung sowie zur Rückverfolgbarkeit durchsetzen.
  • Der LEH hat so einen stärkeren Zugriff auf die Fleischerzeugung. Schlachtindustrie und LEH könnten ihre starke Position weiter ausbauen.
  • In Verträgen werden häufig Mindest- und Höchstpreise festgelegt: Landwirte verzichten demnach in Hochpreisphasen auf Gewinne.
  • Je nach vertraglicher Intensität: Verminderte bis völlige Aufgabe von Flexibilität und unternehmerischer Freiheit, der Landwirt muss starre produktionstechnische Vorgaben einhalten.
  • Außerordentliche Kündigungen können das Gesamtkonzept für den Landwirt infrage stellen und den Investitionsplan gefährden.

Betriebsleiter müssen sich daher im Vorfeld die Frage stellen, ob sie unternehmerische Entscheidungen an den Vertragspartner abgeben wollen. Denn vielfach bestimmt der Vertragspartner die Produktionsprozesse auf dem Betrieb. Dazu ist nicht jeder bereit. In der Praxis kommt es daher oft vor, dass Landwirte nicht alles auf eine Karte setzen und zunächst nur mit ein oder zwei Stalleinheiten in eine Vertragssituation einsteigen.

Vertragsmodelle

Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von vertraglichen Bindungen:

  • Mehrwochenpreismodell: Schon seit mehreren Jahren bieten Schlachthöfe Vermarktungsverträge für Schweine mit Durchschnittspreisen an, um die Preisschwankungen zu glätten. Hier gibt es aktuell für Standardschweine Modelle zwischen gemittelten Preisen von zwei bis zwölf Wochen. Für Mäster, die regelmäßig verkaufen, z.B. aus geschlossenen Systemen, bieten Mehrwochenpreise kaum Vorteile. Nachteilig ist, dass häufig die Zahlungsziele verlängert werden und damit später Geld auf die Höfe fließt.
  • Systemverträge: Abnahmeverträge mit Schlachthöfen haben sich in den letzten Jahren etabliert. Beispielsweise bei der Initiative Tierwohl (ITW), Tierwohl- oder Regionalitätsprogrammen sind Landwirte über eine Liefer- bzw. Abnahmegarantie an den Schlachthof gebunden. Möchte ein Landwirt bei der ITW teilnehmen, muss er Systemverträge mit der ITW abschließen und mit einem Bündler zusammenarbeiten. Für jedes geschlachtete Mastschwein bekommt er ein festgelegtes Tierwohlentgelt, das den finanziellen Mehraufwand kompensieren soll. In der Regel werden Mindest- und Höchstpreise festgelegt. Der Mäster muss im Gegenzug bestimmte Tierwohl-Kriterien umsetzen. Seit der dritten Programmphase wird die gezielte Kennzeichnung von ITW-Fleisch für den Endverbraucher...