Ferkelerzeuger und Mäster Franz Baierl erklärt, warum er sich am Kostpreis-Modell beteiligt.
Ich habe letztes Jahr einen neuen Ferkelaufzucht- und Maststall bezogen, der den Vorgaben von Haltungsform 3 entspricht.
Nach einiger Überlegung habe ich mich entschieden, am Programm „Bayerisches Strohschwein“ teilzunehmen, das nach Vollkosten abrechnet. Damit sichere ich mir für die Laufzeit des Vertrages für die höhere Haltungsstufe, in die ich erheblich investiert habe, eine kostendeckende Produktion. Der Vertrag läuft fünf Jahre, kann sich dann aber fortlaufend verlängern.
Vor Neubezug des Stalles lagen Angebote von zwei weiteren Abnehmern vor. Ein Angebot basierte auf dem VEZG-Preis plus einen Aufschlag. Der zweite Abnehmer bot mir auch ein Kostpreis-Modell an, wobei ein freier Gutachter die Vollkosten ermittelt. Ich habe mich für den Vertrag mit der EG Südbayern entschieden, die wiederum einen Vertrag mit der Rewe hat. Ein Grund war, dass hier ein Agrarökonom der LfL die Kosten ermittelt.
Ein Vergleich mit meinen Werten zeigt, dass die errechneten Vollkosten meine Kosten abdecken. Die Vollkostendeckung bezieht sich auf mittlere Leistungswerte. Wenn ich bessere Leistungen erziele, sind meine Kosten etwas niedriger, bei unterdurchschnittlichen Leistungen wären die Kosten nicht komplett gedeckt. Ich kann also meinen Betriebserfolg über mein Leistungsniveau steuern. Der Leistungsansporn bleibt.
Meine unternehmerische Freiheit sehe ich durch die Kostpreis-Rechnung nur bedingt eingeschränkt. Innerhalb des Vertragszeitraums bin ich zwar an die Vorgaben gebunden und kann positive Marktentwicklungen nicht in dem Maß mitnehmen wie ein freier Betrieb. Aber dafür habe ich eine Absicherung nach unten. Und nach fünf Jahren kann ich frei entscheiden, ob ich weitermache oder nicht.