Nottöten: So Fehler vermeiden

Westfleisch hat Schulungen zur Transportfähigkeit und zum Nottöten organisiert. Die wichtigsten Fragen aus den Praktiker-Seminaren.

Fred Schnippe, SUS

Warum greift Westfleisch die Themen Transportfähigkeit und Nottöten auf?

Antwort: Die Tagespresse berichtet wiederholt von Verstößen bei Tiertransporten. Noch sensibler ist das Nottöten. Als landwirtschaftliche Genossenschaft möchten wir unsere Mitglieder und deren Hoftierärzte bei diesem schwierigen Feld unterstützen. Daher haben wir unsere Vertragslandwirte in Seminaren mit Tierärzten des Schweine- gesundheitsdienstes NRW und der GFS zur Transportfähigkeit von Tieren sowie zur Euthanasie geschult. Die Teilnahme von mehr als 450 Praktikern zeigt, wie groß das Interesse am Thema ist.

Wie ist die Transportfähigkeit von Schweinen rechtlich geregelt?

Antwort: Maßgeblich ist vor allem die EU-Verordnung Nr. 1/2005. Sie schreibt u.a. vor, dass Tiere nur befördert werden dürfen, wenn sie transportfähig sind und ihnen unnötige Verletzungen und Leiden erspart bleiben. Weitere Regelungen finden sich in der Nutztierhaltungs-VO und im Tierschutzgesetz.

Was ist mit Tieren, die beim Laufen leicht eingeschränkt sind?

Antwort: Selbst bei kleinen Verletzungen, erkennbarer Schwäche oder geringgradigen Krankheiten ist die Transportfähigkeit zu prüfen. Liegt z.B. nur eine Schleimbeutelentzündung vor, kann das Tier zum Schlachthof. Auch bei leichter Lahmheit sollte das Tier u.U. sofort zur Schlachtung und nicht bis zum Mastendgewicht gefüttert werden. Denn Verzögerungen können zur Verschlechterung des Allgemeinbefindens führen. Im Zweifel ist immer ein Tierarzt hinzuzuziehen.

Was ist mit hundesitzigen Tieren?

Antwort: Kann ein Tier nur mit Unterstützung stehen oder ist es nur durch Manipulation zum Aufstehen zu bewegen, ist es nicht transportfähig. Diese Tiere können Knochenbrüche oder Lähmungen haben. Hier stellt sich die Frage der Nottötung.

Sind leicht verletzte Tiere beim Transport separat unterzubringen?

Antwort: Dies kann in Einzelfällen eine gute und praktikable Alternative sein, z.B. bei leichten Organvorfällen. Befragen Sie dazu Ihren Tierarzt. Rät er zum Transport, kontaktieren Sie den Schlachthof, um den Transport zu planen....