Im September 2020 wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals in Deutschland bei einem Wildschwein nachgewiesen. Seither fürchtet sich die gesamte Branche und v.a. die Schweinehalter vor Ort vor dem Eintrag des Virus in den Hausschweinebestand. Am 16. Juli dieses Jahres hat das FLI nun den Verdacht der ASP bei zwei Hausschweinbeständen in Brandenburg bestätigt.
Die infizierten Schweine stammen aus einem Biobetrieb im Landkreis Spree-Neiße und einer Kleinst-Haltung im Landkreis Märkisch-Oderland. Bis Redaktionsschluss waren drei Betriebe betroffen. Der Eintragsweg ist derzeit nicht final geklärt.
Fakt ist jedoch: Die betriebliche Biosicherheit ist wichtiger denn je. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Transformation der Nutztierhaltung zu mehr Tierwohl. Denn bei Außenklimaställen und Ausläufen stellt sich ganz besonders die Frage, wie diese Haltungsformen ausreichend vor dem Eintrag der ASP und anderen Tierseuchen geschützt werden können. Der Beschluss des Bundesrates vom 25. Juni bestätigt, dass hierzu weiterer Forschungsbedarf besteht.
Noch dringender erscheint aktuell jedoch die Anpassung der Rechtsgrundlage dahingehend, dass
- für den Seuchenfall Aufstallkapazitäten vorgehalten werden müssen,
- die Auslauf-, Freilandhaltung sowie Kleinsthaltung in den gefährdeten Gebieten vorübergehend untersagt werden,
- ein präventiver Zaunbau möglich ist und
- die betroffenen Betriebe finanziell unterstützt werden.
Die Lage in Brandenburg und Sachsen war bereits vor dem ASP-Ausbruch bei Hausschweinen angespannt. Die Vermarktung der Schlachtschweine aus den betroffenen Gebieten war generell schon erschwert, da nur ein Schlachthof beliefert werden kann. Nun wird sich die Situation weiter zuspitzen.
Umso wichtiger ist es nun, den Betrieben eine Zukunftsperspektive zu bieten. Das schließt auch eine Solidarität der Schlachthöfe und des LEH mit ein, die aktuelle Notlage der Betriebe nicht auszunutzen.