Streit wegen Dysenterie

Sind Jungsauen mit Mängeln behaftet, wenn der Dysenterie-Erreger Brachyspira hyodysenteriae nachgewiesen wird? Diese Frage wurde vor Gericht geklärt.

Dr. Robert Krüger und Steffen Wenzel, Rechtsanwälte aus Rostock

Vor dem Landgericht Hannover und dem Oberlandesgericht Celle wurde ein Rechtsstreit geführt. Im Kern ging es um die Frage, ob bereits das Vorhandensein des Keims Brachyspira hyodysenteriae einen Mangel im Sinne des §434 BGB darstellt. Der Erreger kann bei Schweinen bekanntermaßen die Dysenterie hervorrufen.

Ziel: Hochgesunde Herde

Der Käufer hatte von der Beklagten eine größere Gruppe Jungsauen erworben. Das Ziel war, eine Herde mit hochgesunden Tieren aufzubauen. Der abgebende Betrieb warb mit einem hohen Gesundheitsstatus und damit, die gesundheitliche Absicherung der Kundenbetriebe sicherzustellen. Nach ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernahm der Betrieb jedoch keine Garantie für das Fehlen jeglicher pathogenen Keime oder Krankheiten bei Lieferung.

Etwa drei Wochen nach der Einstallung stellte der Abnehmer der Jungsauen fest, dass einige Tiere an Durchfall litten. Die Laboruntersuchung einer daraufhin genommenen Sammelkotprobe wies den Keim Brachyspira hyodysenteriae nach. Aufgrund dieses Befundes und der Klinik ging die Klägerin davon aus, der Bestand sei mit der Schweinedysenterie infiziert, und gab die Tiere zum Schlachten.

In dem sich anschließenden vor dem Landgericht ausgetragenen Rechtsstreit machte sie Gewährleistungsansprüche wegen des Vorliegens eines Mangels geltend. Die Beklagte wandte hiergegen ein, der im...