ASP: Schärfere Eindämmungsmaßnahmen beschlossen

Sachsen vergrößert die ASP-Zonen. Brandenburg meldet den 575. ASP-Fall bei Wildschweinen.

Aufgrund eines Fundes von einem mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierten Wildschweinkadaver außerhalb des gefährdeten Gebiets, hat der Freistaat Sachsen die Eindämmungsmaßnahmen gegen die Tierseuche verschärft.

Die Landesdirektion Sachsen hat nun konkret die Fläche des gefährdeten Gebiets mehr als verdoppelt. Das Gebiet im Landkreis Görlitz reicht nun weiter nach Süden bis zur Höhe der Gemeinde Horka. Es umfasst nun 322 Quadratkilometer. Im gleichen Zug wurde die Pufferzone auf 826 Quadratkilometer erweitert und nimmt nun den gesamten Landkreis Görlitz nördlich der A 4 ein.

Mit den Ausweitungen wurden zudem die Maßnahmen weiter verschärft. Innerhalb des gefährdeten Gebiets ist bis auf weiteres die Jagd untersagt. Verendete und erkrankte Wildschweine sind sowohl im gesamten gefährdeten Gebiet als auch in der Pufferzone unverzüglich dem Veterinäramt zu melden. Die verendeten Tiere müssen auf die ASP untersucht werden. Als Sofortmaßnahmen werden die Fundorte der infizierten Tiere mit einem mobilen Zaun in einem Radius von rund drei Kilometern abgegrenzt, um eine mögliche Zerstreuung weiterer infizierter Tiere zu verhindern. "Unser Fokus liegt jetzt darauf, näheres über das konkrete Infektionsgeschehen im neuen Teil des gefährdeten Gebiets herauszufinden. Davon werden die weiteren Maßnahmen abhängen”, erläuterte die sächsische Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Petra Köpping (SPD).

Nach offiziellen Meldungen gibt es in Sachsen bisher 19 bestätigte Fälle der ASP. Der erste Fall wurde Ende Oktober 2020 gemeldet. In Brandenburg wurden am Donnerstag (28.1.) zwanzig neue Fälle registriert, sodass die Zahl der infizierten Wildschweine mittlerweile auf 575 gestiegen ist. Bundesweit gibt es somit 594 amtlich bestätigte ASP-Fälle bei Wildschweinen.


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