Thüringen setzt Jagdprämie zur ASP-Prävention auch 2021 fort

Thüringen will im Zuge der ASP-Prävention Jägern weiterhin eine Aufwandspauschale in Höhe von 25 € pro Tier zahlen.

Der Freistaat Thüringen wird auch in diesem Jahr eine Prämie für die Jagd auf Schwarzwild zahlen. Damit soll nach Angaben des Erfurter Landwirtschaftsministeriums die Reduzierung des Wildschweinbestandes gefördert und so das Risiko der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verringert werden. Insgesamt stehen dafür laut dem Thüringer Agrarressort rund 1 Mio. € bereit. Vorrangiges Ziel sei es, brandenburgische Verhältnisse zu vermeiden. „Wir wollen eine Einschleppung der Seuche aus Brandenburg und Sachsen unbedingt verzögern und am besten verhindern“, erklärte Landwirtschaftsminister Prof. Benjamin-Immanuel Hoff.

Mit den im Rahmen der Förderrichtlinie zur Verfügung stehenden Mitteln wollen die Landesregierung die heimischen Jäger bei ihrem Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest unterstützen. Die „Förderrichtlinie zur Unterstützung der Jagdausübungsberechtigten und Jagdhundeführer bei der Durchführung vorbeugender Jagdmaßnahmen gegen den Eintrag der ASP nach Thüringen“ sieht eine Aufwandspauschale in Höhe von 25 € pro Tier vor. Diese soll Jägern und Jagdhundeführern sowohl für die Erlegung von Schwarzwild als auch für Treib- oder Drückjagden mit Hunden gewährt werden. Die entsprechenden Antragsformulare und weitergehende Hinweise stehen im Internet zur Verfügung. (https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de).

In den bisher von der ASP betroffenen brandenburgischen Kreisen Oder-Spree, Märkisch-Oderland und Spree-Neiße nahe der Grenze zu Polen reißen die nachgewiesenen ASP-Infektionen im Schwarzwildbestand indes nicht ab. Insgesamt beläuft sich die Zahl auf 513 ASP-Funde (18.1.) bei Wildschweinen. Nach Angaben des Brandenburger Landwirtschaftsministeriums wird die Jagdzeit auf Schalenwild in den von Restriktionszonen betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten bis zum 31. Januar verlängert. In vielen Jagdbezirken in den östlichen und südöstlichen Kreisen habe es wegen der ASP ein generelles Jagdverbot bzw. ein Verbot für Drückjagden gegeben. Deshalb hätten dort die Jäger oft ihre Abschusspläne nicht erfüllen können. Der natürliche Waldumbau könne jedoch nur gelingen, wenn die neue Waldgeneration nicht durch überhöhte Populationen an pflanzenfressenden Wildtieren am Aufwuchs gehindert werde, erklärte das Ministerium.