Die Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) zur Einführung einer staatlichen Antibiotikaüberwachung ist in der parlamentarischen Diskussion. Eine öffentliche Anhörung des Bundestagsausschusses Ende November hat viele Fragen aufgeworfen. So geht es u. a. um die Praktikabilität und Sicherheit der Datenmeldung durch die Tierhalter sowie um die Grenzen der behördlichen Überwachung bzw. Eingriffe in das Betriebsmanagement. Zudem stellt sich die Frage nach der Aussagekraft der so genannten Therapiehäufigkeit. Zum einen handelt es sich nicht um eine tatsächliche Häufigkeit, sondern um einen Index. Dieser wird aus Behandlungstagen und der Anzahl Schweinen errechnet. Falsche Interpretationen sind vorprogrammiert. Zum anderen handelt es sich um einen gleitenden Maßstab, der halbjährlich in Form von zwei Werten aus der Summe aller Betriebs-ergebnisse ermittelt wird. Damit ist eine weitere Einengung des Behandlungsspielraums mit Nachteilen für die Tiergesundheit und höheren Resistenzrisiken verbunden. -ig-