Nach langer Diskussion soll es plötzlich schnell gehen: Die geplanten TÄHAV-Novelle (Tierärztliche Hausapotheken-Verordnung) könnte in der kommenden Plenarsitzung des Bundesrates durchgewunken werden. Zentrales Ziel der neuen Regelungen ist, die Anzahl antibiotischer Behandlungen auf das „therapeutisch notwendige Maß“ zu minimieren und so zum Erhalt der Wirksamkeit von Antibiotika beizutragen.
Diskutiert wird eine Antibiogramm-Pflicht, wenn bei einer Gruppenbehandlung der antibakterielle Wirkstoff gewechselt wird. Gleiches gilt, wenn die Behandlung ein zweites Mal in einem bestimmten Produktionsabschnitt stattfindet oder ein Reserve-Antibiotikum eingesetzt werden soll.
Die neue TÄHAV führe zu höheren Diagnostikkosten und sei bei den Vorgaben zum Testverfahren zu unkonkret, kritisieren Tierärzte. Auch wolle man weiterhin einfache Agargel-Tests einsetzen. Da zudem 2018 das neue EU-Tierarzneimittelrecht verabschiedet wird, solle man mit der neuen TÄHAV bis 2019 warten. Dann müssten die nationalen Vorschriften nicht erneut angepasst werden.